Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806
276 Otto F. Winter des Ministers Cobenzl, vorbehaltlich eines etwaigen, nicht zu übergehenden französischen Einspruches, positiv ausfiel 4S) und auch die anderen Reichsstände zur Fortführung dieser Voten entschlossen waren46), blieb die Zusammensetzung des Reichsfürstenrates zunächst unverändert. Erst als die Beratungen der Reichsdeputation erkennen ließen, daß das Aufhören der auf linksrheinischen Territorien radizierten Voten und die Übertragung der Stimmen der zu säkularisierenden geistlichen Fürstentümer auf die Besitznachfolger eine beschlossene Sache war (wobei in letzterem Falle bei Aufteilung unter mehrere Entschädigungswerber die Stimme dem die Hauptstadt oder den wichtigsten Teil dieser Territorien Erwerbenden zufallen sollte), erloschen bis zum 1. Dezember 1802, der als Stichtag für die Übernahme festgelegt worden war47), die Stimmführungen der geistlichen Reichsfürsten fast stillschweigend. Einzig der salzburgische Komitial- gesandte Freiherr von Zillerberg legte bei dem Reichsdirektorium Protest gegen die von den vermittelnden Mächten Frankreich und Rußland am 6. Dezember 1802 in Vorschlag gebrachte Suspension der geistlichen Stimmen vor der Sanktionierung der neuen Ordnung durch Kaiser und Reich ein; „die Sache wurde aber lediglich zur Berichterstattung genommen“ 48). In der Ratsversammlung vom 10. Dezember erschien kein Komitialgesandter der säkularisierten Reichsstände, obwohl erst eine Minderheit der geistlichen Reichsfürsten — Kurköln, Bamberg, Würzburg, Hildesheim, Paderborn, Regensburg, Freising und Berchtesgaden — auf ihre Regierungsrechte förmlich verzichtet hatte49 * * *). Der Aufruf erfolgte in der alten Ordnung, bei den nicht besetzten Voten wurde „cessat“ gerufen. Dementsprechend waren laut einer Beilage zu einem Bericht Fahnenbergs vom 8. Jänner 1803 56) im Reichsfürstenrat 62 aktive Stimmen vertreten (4 katholische, darunter die österreichische, und 2 protestantische auf der geistlichen Bank, 14 katholische und 42 protestantische auf der weltlichen Bank). Während der Übergang des bischöflich regensburgischen Votums an den nunmehrigen Kurerzkanzler mit der Legitimierung des Direktorialgleichfalls erlöschenden Stimmen Worms und Chur, da andererseits Arenberg und Salm auf anderer Basis bestehen blieben, deckt sich das zahlenmäßige Ergebnis mit der Tabelle. Aegidi, a. a. O., S. 303, zählt dementsprechend unter Einbeziehung von Besangon und Savoyen und der beiden Prälatenstimmen 18 erloschene Stimmen. 45) StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Weisungen, Fasz. 14, fol. 78—79. 46) Berichte Fahnenbergs vom 25. März und 18. April 1801, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 237, fol. 169—170 bzw. 55—57. 47) Laut Deputationshauptschluß vom 23. November 1802, § 43. — Hoff, a. a. 0., II, S. 446. «) Hof f, a. a. O., II, S. 85 f. 49) Bericht Fahnenbergs vom 18. Dezember 1802, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 82—85. 5») StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 240, fol. 25. — Vgl. Tabelle im Anhang, Nr. 4.