Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

WINTER, Otto Friedrich: Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801–1806

Österreichische Pläne zur Neuformierung des Reichstages 1801—1806 271 Hildburghausen und Sachsen-Weimar dazu noch zeitweise, durch Alter­nationsvertrag mit Kursachsen geregelt, über die Hennebergs. Je eine Stimme entfiel ferner auf Braunschweig-Wolfenbüttel, Hessen-Darmstadt, Mecklenburg-Strelitz („Ratzeburg“), die Könige von Schweden („Vorpom­mern“) und Dänemark („Holstein-Glückstadt“), auf Holstein-Oldenburg und das Gesamthaus Anhalt. Noch schlechter als der Kaiser präsentierte sich Kursachsen mit dem alternationsweisen Anteil an dem Votum Henne­berg. Die in die Augen springende Systemlosigkeit ist nur historisch er­klärbar: Der Übergang von Stimmen in der Reformationszeit säkularisier­ter geistlicher Reichsfürstentümer auf die weltliche Bank — Magdeburg, Halberstadt, Minden, Camin (an Brandenburg), Bremen, Verden (an Hannover), Hersfeld (an Hessen-Kassel), Ratzeburg (an Mecklenburg) —, der an der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert durch Fixierung des gege­benen Status unterbrochene Prozeß des Übergangs vom personellen Stimm­recht jedes Reichsfürsten zur Radizierung der Stimmen auf bestimmte Territorien, die dann durch Gesandte vertreten wurden, die in den reichs­fürstlichen Häusern zu verschiedenen Zeiten konstituierte Primogenitur anstelle des Prinzips der Erbteilung sind die bestimmenden Faktoren36). Die erdrückende protestantische Mehrheit unter den altfürstlichen Stimmen — nur die kaiserliche und die bayrischen können als katholisch gezählt werden — erhielt durch den österreichisch-bayrischen Gegensatz und die Annäherung Bayerns an Preußen — am Reichstag etwa sichtbar werdend in der bis dahin undenkbaren Substituierung des preußischen Gesandten, des Grafen Schlitz genannt Görtz, für die bayrischen Stimmen, anstelle seines Schwiegersohnes, des bayrischen Komitialgesandten Freiherrn von Rech­berg — noch einen besonderen Akzent 37), der durch die fallweise positivere Haltung mancher der altfürstlichen protestantischen Voten gegenüber Öster­reich — Hannover, Mecklenburg, Hessen-Darmstadt, ein Teil der sächsi­schen Häuser oder der König von Schweden könnte hier genannt werden — nicht wesentlich gemildert wurde. Ganz anders war das Verhältnis der Konfessionen unter den neufürstlichen Stimmen: 10 katholischen (Aren- berg, Hohenzollern, Lobkowitz, Salm, Dietrichstein, Auersperg, Fürsten­berg, Schwarzenberg, Liechtenstein, Thurn und Taxis) standen nur 4 prote­stantische gegenüber (2 Stimmen der nassauischen Häuser, die 1799 unbe­setzt waren und deren Vertretung 1801 der preußische Komitialgesandte Graf Görz übernahm, Ostfriesland, seit dem Erbanfall des Landes an Preu­ßen ebenfalls von diesem geführt, und Schwarzburg). Abgesehen von Aren- berg, das seit 1576 Sitz und Stimme am Reichstag hatte und daher ebenso­gut den altfürstlichen Häusern zugezählt werden könnte, waren die neu­ss) Gutachten Fahnenbergs als Beilage zum Bericht vom 16. Oktober 1802, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 239, fol. 215—232. 37) So vertrat Graf Görz etwa im April 1801 nicht weniger als 24 Stimmen. Bericht Fahnenbergs vom 1. Mai 1801, StK., Regensburg, österr. Gesandtschaft, Berichte, Fasz. 238, fol. 7—53.

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