Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts 221 liehen und politischen Verhältnisse des Banats kennzeichnet jener selbst von den Historikern des Banats nicht gewürdigte Umstand, daß die Ad­ministration ihrem Aufträge das Formular der in den österreichischen landesfürstlichen Pfarren übliche Installation beilegte49). Diese Vorschrift enthält folgende Bestimmungen: „Nach beschehener Präsentation an den Ordinarium werden von solchen zur Investitur drey Tag vorgeschlagen und denen Oloster-Rathen erinnert, womit diese hiervon einen erwöhlen können, da so dann in der Kirche bey dem Hoch­altar nach der von dem Notario officii in einem schwarzen Mantel geschehenen Ablesung der Präsentation vor dem Ordinario die Investitur und übrige Cere­mónián vorgenohmen, dem weltlichen Commissario aber, welcher mit dem Closter- Raths Secretario zu erscheinen pfleget, in einem Kirohenstuhl ein Ort angewiesen wird, umb der Investitur zuzusehen; nach vollzogener Investitur gehet der Ordi­narius in seine Wohnung, wo er von dem Commissarien zu der eadem die in der Closter-Raths-Wohnung vomehmender Installation in temporalibus investiret und von ihme aber der Notarius officii hierzu delegiert wird, welcher sich dahin in derselben begibt, dann in der Closter-Raths-Wohnung mit einer kleinen Red mittels Übergebung einiger Schlüßlein und Buchs erfolget; und hernach solcher gestalten der neue Pfarrer investieret und installiret ist, begibt sich dieser nach derbey dem Consistorio erhaltenen Expedition auf seine Pfarr“ 50). Mit diesem Reskript endete die letzte Szene der Besetzung der anfangs Februar freigewordenen Pfarre. Der Wunsch des Bischofs war erfüllt. III. Einzelne Momente der Seelsorge. 1. Stanislavich trachtete, das bescheidene Auskommen seiner Geistlichen zu sichern. „Wenn diese nicht irgendwie gesichert ist, so wird der neue Weinberg des Herrn keine Arbeiter bekommen“, — meinte er1). Das staatliche Gehalt, die sog. Congrua, war mit der Summe von 150 Gulden für ein Jahr bestimmt. Stanislavich wollte für Pfarrer wenigstens ein jähr­liches Gehalt von zweihundertfünfzig Gulden erreichen, für Kapläne und für die unierten, d. h. für die sog. griechisch-katholischen Geistlichen aber hundertfünfzig Gulden2). Das Auskommen der Pfarrer ist schon deshalb 49) „Nota, wie es in Österreich bei Installierung eines landesfürstlichen Pfar­rers gepflogen wird.“ Dieses Schriftstück ist dem angeführten Gesuche angenäht. (Wiener H o f k a m m e r a r c h i v). 5») Rösch wirkte zwölf Jahre in Werschetz. In der Historia domus der Pfarre ist nichts hierüber zu finden, weil dieselbe erst mit dem Jahre 1863 beginnt. Vgl. Juhász, Die Besetzung des Werschetzer Dekanates 1743 (ungar.), HA. 1916, S. 79—109. 1) „Ut de pairoohis bonis semper provideatur in hac novella vinea Domini ... sane fieri vix poterit, nisi tales viri alliciantur, (cum homines simus), aliqua etiam commoditate temporali, vel saltem removendo angustias et magnas neces­sitates vitam suscitandi.“ Relation des Bischofs vom 1741. HDS I, 652. 2) „Eapropter assignanda erit congrua sustentatio vel 250 adminus floreni in paratis et deputatum, quem olim habuerint in naturalibus. Capellanis autem 150 floreni similiter et popis unitis (d. h. sog. „Grichisch-katholische“ Geist-

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