Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
146 Alphonse Sprunck heimem Wege durch den Staatssekretär, da Prié scharfe Ausdrücke gegen die Belgier gebraucht hatte, doch wollte er dem flandrischen Rat eine abgeänderte Abschrift dieser Berichte und seines Schreibens überweisen. Im Juli 1718 hatte der bevollmächtigte Minister den Brüsseler Zunftmeistern nachgegeben und Beschlüsse des Brabanter Rates widerrufen. Am 23. März 1729 schrieb Eugen dem Monarchen, die Vertreter der Zünfte hätten öffentlich und feierlich für diese Demütigung der Regierung Genugtuung geleistet43). Prié hoffte, bald ihre Einwilligung zu erhalten für die Entschädigungen an Privatpersonen, die durch die Unruhen Schaden erlitten hatten, sowie auch die Bewilligung der Subsidien vom vorigen Jahr und einer besonderen Steuer auf Getränke, sowie einer Geldsumme für die Zahlung einer Schuld an die Holländer; diese war durch eine Hypothek auf die belgische Post garantiert. Die beiden ersten Brabanter Stände hatten diese Gelder schon bewilligt. Auch die Antwerpener Zunftmeister hatten das Beispiel der andern Städte befolgt und einen Abschnitt einer Steuer bewilligt, die schon 1718 fällig war. Eugen riet dem Kaiser, den Brüsseler und Antwerpener Zunftmeistern seinen Dank auszusprechen, um ihre Anhänglichkeit zu gewinnen. Prié sollte alles tun, um die niederländische Post möglichst bald von der Hypothek zu befreien. Trotzdem der bevollmächtigte Minister den Antwerpener Zunftmeistern eine Frist von sechs Wochen gewährt hatte, zögerten diese, den zweiten Abschnitt der Anleihe zu gewähren, sodaß er dem Prinzen am 26. April mitteilte, er beabsichtige, die vom Kaiser für einen solchen Fall vorgesehenen Maßnahmen durchzuführen. In der nächsten Sitzung der Brabanter Stände wollte er von ihnen auch die weitere Zahlung der Getränkesteuer verlangen. Eugen antwortete ihm, die Zahl der Unzufriedenen sei nunmehr in Brüssel sehr gering, nachdem die Zunftmeister dieser Stadt und die von Löwen das gute Beispiel gegeben hatten; es sei jetzt Zeit, gegen die Belgier mit Milde vorzugehen. Am 1. September sandte der Prinz dem Kaiser einen Bericht von Prié über die Gründe, weshalb er die Hinrichtung von Anführern der Unruhen in Mecheln zuerst aufgeschoben hatte. Eugen hoffte, diese Bestrafung, die inzwischen ausgeführt worden war, würde den hartnäckigen Widerstand der Antwerpener Zunftmeister brechen. Für den Schadenersatz, den die Stadt Brüssel zahlen sollte, sollte Prié eine Gesamtsumme fordern und nicht in Einzelheiten eingehen, vor allem nichts fordern für die Entsendung von vier ungarischen Regimentern, da es sich dabei um eine gewöhnliche Ausgabe handelte, die nichts mit den Unruhen zu tun hatte. Der bevollmächtigte Minister sollte der Stadt Brüssel keinen Vorwand liefern, dem Monarchen wegen finanzieller Schwierigkeiten in Zukunft die Subsidien zu verweigern. Auch solle er eine Amnestie für die verbannten Zunftmeister in Aussicht stellen, ohne jedoch ein bindendes Versprechen zu geben. 43) Gachard, S. 308 f.