Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 147 Am 18. September konnte Eugen dem Kaiser melden, daß die Antwer- pener die geforderte Abgabe und auch das Subsid für 1719 bewilligt hat­ten. Die Haltung von Prié in dieser Angelegenheit beurteilte er als sehr geschickt. Er riet Karl VI., nach Bezahlung der von den Städten Brüssel und Mecheln geforderten Entschädigungen einigen der verbannten Zunft­meister die Rückkehr in die Heimat zu gestatten. Am 20. Jänner 1721 be­willigten die Brüsseler Zunftmeister das Subsid für 1720. Prié rechnete nicht mit Schwierigkeiten seitens der beiden ersten Stände. Er wollte diese gleich noch einmal versammeln, um von ihnen die Subsidien für das laufende Jahr zu erlangen; er hoffte, nach einigen Monaten würden die Zunftmeister dieses Beispiel befolgen. Bei diesen Plänen war der bevoll­mächtigte Minister aber auf Hindernisse gestoßen, sodaß er auf geheimem Wege intrigieren mußte. Er schlug vor, durch Verordnungen von allge­meinem Charakter den Widerstand der Zunftmeister ein für allemal zu brechen, da diese sich immer auf Privilegien beriefen. Schadenersatz für die Unruhen wagte er vorläufig noch nicht zu fordern. Prié verwahrte sich gegen die Ansicht, er habe die Summe festgesetzt, die von der Stadt Brüssel verlangt werden sollte für den Unterhalt der ungarischen Truppen, die von November 1718 bis Ende April 1720 dort in Quartier waren. Die Bevöl­kerung dieser Stadt sei zwar ruhig, aber immer noch zu Aufruhr und Empörung bereit. Mit dem Bestreben des bevollmächtigten Ministers, wieder Ordnung in die Subsidien zu bringen, erklärte sich der Prinz am 1. März 1721 ganz einverstanden. Er schlug aber vor, die kaiserlichen Verordnungen so ab­zufassen, daß keine Privilegien dadurch verletzt würden und das Volk selbst an der Aufrechterhaltung der Ordnung Interesse hätte. Immerhin dürften alte Privilegien die Souveränität Karls VI. nicht einschränken. Das Militärkommissariat hatte die Summen berechnet, die für die Ein­quartierung der ungarischen Truppen verlangt werden sollten, doch war Prié die Entscheidung darüber überlassen worden, falls der Generalstatt­halter selbst keine Anweisungen darüber geben würde. Einen Befehl, diese Gelder selbst einzufordern, hatte Prié nicht erhalten. Die Amnestie wollte Eugen so weit als möglich ausdehnen. Gachard hat die Haltung Karls VI. und des Prinzen Eugen während der Unruhen in den Niederlanden als sehr maßvoll und klug beurteilt; Prié hatte mehrmals zu gewalttätigen und vexatorischen Maßnahmen ge­griffen44). Für strenges Auftreten gegen die widerspenstigen Zunftmeister war Eugen erst eingetreten, als in Brüssel ein offener Aufstand ausbrach, der sich über ganz Brabant und andere belgische Provinzen auszubreiten drohte. Gerne betonte er in seinen Briefen, der Kaiser müsse seine neuen niederländischen Untertanen durch Güte und Milde für das Haus Öster­reich zu gewinnen versuchen; die verworrene Lage, in der der Erbfolge­44) Gachard: Les Troubles de la Belgique sous le Regne de l’Empereur Charles VI, 2. Band, S. VII—IX. 10*

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