Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 145 Brabanter durch Milde und Güte mit ihrem Herrscher versöhnen41). Am 4. November sandte Eugen dem Kaiser einen Bericht über Maßnahmen, die er mit dem Staatsrat gegen Brüsseler Zunftmeister getroffen hatte. Diese hatten nach der Hinrichtung von Anneessens weitere Proteste erhoben. Der Prinz riet dem Monarchen, diese Maßnahmen zu billigen und der Konferenz die Frage vorzulegen, ob man die gerichtliche Untersuchung fortsetzen, oder auf gütlichem Wege verfahren solle. Der Magistrat von Antwerpen weigerte sich noch immer, die Subsidien des vorigen Jahres zu bewilligen und wollte der Regierung ungebührliche Bedingungen stellen. Prié hatte schon geplant, Truppen dorthin zu senden, da diese Stadt den Brüsseler Zunftmeistern das schlechte Beispiel gegeben hatte. Aber der Prinz riet am 15. November dem Monarchen, den Fall noch einmal dem Brüsseler Staatsrat vorzulegen, wenn möglich mit Milde zu verfahren und erst im äußersten Notfall dort Truppen einzuquartieren, um so die Gewährung der rückständigen Subsidien zu erzwingen. Da Prié tatsächlich zu diesem Mittel greifen mußte, riet Eugen dem Kaiser am 6. Jänner 1720, der Stadt Antwerpen die Ausgaben für den Unterhalt der Truppen nicht von ihren Subsidien abzuziehen, um so ihre Hartnäckigkeit zu bestrafen. Der Prinz erklärte sich am 24. Februar einverstanden mit den Vorschlägen von Prié über die Bestrafung von 24 Unruhestiftern aus Mecheln, die im Gefängnis saßen42). Kaiserliche Beschlüsse vom 3. Dezember 1718 und vom 17. Jänner 1720 hatten die Strafen auf eine kleine Zahl von Rädelsführern beschränkt. Eugen riet dem Kaiser, möglichst wenige Todesurteile auszusprechen und dem Staatsrat die Entscheidungen über Verbannungen zu überlassen. Die Brüsseler Zunftmeister hatten den im Jahre 1700 vorgeschriebenen Eid geleistet, ohne Protest zu erheben, oder eine Abschrift des kaiserlichen Befehls zu verlangen. Gegen den alten Gebrauch hatte jeder ihn einzeln geleistet. Eugen riet dem Monarchen, die günstige Stimmung zu benutzen, um Entschädigungen zu fordern für die, die durch die Unruhen Schaden erlitten hatten, sowie die Bezahlung der Gerichtskasten und der Ausgaben für die Einquartierung von Truppen. Auch sollten die Befehle der Regierung und des Brabanter Rates vom verflossenen Juli ohne gewaltsame Maßnahmen aus dem Archiv der Zünfte genommen werden; die ins Ausland geflüchteten oder verbannten Zunftmeister hatten die Schlüssel davon mitgenommen. Der Generalstatthalter lobte Prié für seine geschickte Beilegung dieses Streites. Den Brief übersandte er dem Kaiser auf ge41) „Rendre le calme, le repos et la tranquilité publique ä une ville et aux esprits agités depuis quelque tems, retablir le commerce ou plus tot le credit des habitans, les delivrer d’une garnison superflue, et les trouppes des fatigues qu’ils ont essuyées d’introduire une bonne harmonie entre les susdits habitans, et la milice, enfin de gagner l’amour du peuple, et des sujets par la clemence douceur, et graces pour rendre par ces moyens agreable le Regne et Gouvernement de Votre Majesté Imperiale et Catholique.“ 42 Gachard, S. 306 f. Mitteilungen, Band 15 10