Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
144 Alphonse Sprunck einbar sei mit den Privilegien, die er als Herzog dieses Landes bei seiner Inauguration beschworen hatte 39). In einem Schreiben an Prié vom 2. August hatte der Kaiser die Schuldigen an den Unruhen in drei Klassen eingeteilt. In seiner Antwort hatte der bevollmächtigte Minister sich darüber geärgert, daß der Rat von Brabant sich zu milde gezeigt hätte. Der Prinz schlug dem Monarchen am 30. September vor, vor dem Erlaß einer Amnestie vier Bedingungen zu stellen: 1°. Die schuldigen Zunftmeister müßten in einem demütigen und ehrfurchtsvollen Gesuch Karl VI. um Verzeihung bitten. 2°. Sie müßten auch den 1700 vorgeschriebenen Eid leisten, dürften keinerlei Gnade des Kaisers als ihr Recht ansehen und müßten auf ihre besonderen Versammlungen verzichten. 3°. Für die Quartiergelder der Truppen, die während der Unruhen nach Brüssel geschickt worden waren, die Gerichtskosten und die Entschädigung für die Plünderungen müßten die Zünfte selbst aufkommen. Der Prinz war überzeugt, daß es nach dem Erlaß der Amnestie sehr schwierig wäre, die Bewilligung dieser Gelder zu erhalten. 4°. Die Zunftmeister sollten für das laufende Jahr die zusätzliche Steuer bewilligen, die Klerus und Adel schon bewilligt hatten. Diese Vorschläge nebst den Briefen des bevollmächtigten Ministers hatte der Generalstatthalter dem Kaiser auf geheimem Wege durch den Staatssekretär übersandt, da wegen einiger Ausdrücke der flandrische Rat keine Mitteilung davon erhalten sollte. Dem einzigen Zunftmeister, der im vorigen Jahre den 1700 vorgeschriebenen Eid unter Lebensgefahr geleistet und dadurch Schaden erlitten hatte, hatte der Kaiser zwei „Abteibrote“ zugestanden. Eugen hatte ihn auch noch zum Brunnenmeister ernannt, um den Belgiern zu zeigen, daß ihr Herrscher treue Dienste zu belohnen wisse. Der bevollmächtigte Minister aber, der kein Vertrauen in diese hatte, fürchtete, der Monarch könnte in die Lage kommen, diese Ernennung zu widerrufen, jedoch Eugen erklärte dem Monarchen am 30. September, der Zunftmeister habe auch diese Belohnung ganz ehrlich verdient. Kurz nach der Hinrichtung des Zunftmeisters Franz Anneessens waren in Brüssel Unruhen ausgebrochen. Der Prinz schrieb am 18. Oktober an den Kaiser, er habe Prié Anweisungen zur Wiederherstellung der Ordnung geschickt; dabei war auch ein kaiserliches Edikt, das die lebenslängliche Verbannung aussprach für alle Zunftmeister, die sich in Zukunft weigern würden, den 1700 vorgeschriebenen Eid zu leisten40). Im übrigen sollte der bevollmächtigte Minister versuchen, in Brüssel die Ordnung wieder herzustellen, damit die Stadt von einer dort unnützen Garnison befreit würde; auch sollte er alle Schwierigkeiten möglichst bald regeln und die 3°) Gachard, S. 304 f. 40) Gachard, S. 305 f.