Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 143 Soldaten zu vermeiden86). Die Predigten der Brüsseler Mönche und Welt­geistlichen sollte der bevollmächtigte Minister genau überwachen lassen; der Staatsrat selbst sollte unter Wahrung aller gerichtlichen Formalitäten die Anklage gegen einen Augustinermönch untersuchen, der eines regel­rechten Majestätsverbrechens schuldig war. Pirenne betont in seinem Kapitel über diese Episode sehr scharf, daß der Widerstand der Brüsseler Zunftmeister den Zweck verfolgte, mittel­alterliche Rechte ihrer Stadt, hauptsächlich ihrer Zünfte wieder herzu­stellen in einer Zeit, als die Stellung der neuen Wiener Regierung in den Niederlanden ihnen noch wenig gefestigt schien. Die frühem Gemeinde­verfassungen der Brabanter Städte waren 1699 in einem besonderen Werk: Luyster van Brabant, veröffentlicht worden, das von den biedern Hand­werkern und Kaufleuten dieses Landes eifrig gelesen und besprochen wurde, aber schon im folgenden Jahre hatte Max Emmanuel der Hauptstadt ein neues Verwaltungsreglement gegeben. Weder die Stände, noch der Rat von Brabant waren mit den Zielen der Zünfte einverstanden, ganz abge­sehen davon, daß der Herrscher einer großen Monarchie, von der die Niederlande nur einen kleinen Teil bildeten, nicht einfach als Herzog von Brabant gelten wollte. Am 13. Mai übersandte der Prinz dem Monarchen einen Bericht von Prié, in dem gemeldet wurde, die beiden ersten Brabanter Stände hätten eine Sondersteuer bewilligt87). Die Entscheidung, ob die schuldigen Zunftmeister sollten gefoltert werden, hatte Eugen dem bevoll­mächtigten Minister überlassen. Wichtig war für ihn vor allem, daß ihr Fall möglichst bald unter Wahrung aller Regeln der Justiz erledigt würde. Den angeklagten Zunftmeistern wollte der Brabanter Rat keine gericht­lichen Verteidiger zugestehen, jedoch die Untersuchung auf die Haupt­rädelsführer beschränken. Der Prinz erklärte dem Monarchen am 12. Juli, in diesem Falle müsse zwar mehr die strenge Justiz als das Mitleid gelten, doch habe die Haltung des Rates die Ruhe in Brüssel wieder hergestellt und auch die Zünfte der Stadt bestimmt, mit den beiden andern Ständen die geforderten Subsidien zu bewilligen88). Als aber der Staatsrat sich gegen weitere Verhaftungen aussprach und dem Prinzen seine Ansicht begründete, erklärte dieser sich am 22. Juli damit einverstanden. Prié und der Staatsrat hatten vorgeschlagen, die vorläufige Lage in Brüssel zu benutzen, um durch eine kaiserliche Ordonnanz alle zukünf­tigen Zunftmeister dieser Stadt mit Verbannung zu bedrohen, wenn sie den 1700 von Max Emmanuel vorgeschriebenen Eid auf die neue Gemeinde­verfassung verweigerten. Eugen riet dem Kaiser am 27. September, eine solche Verordnung sofort und vor der Amnestie zu erlassen, wenn sie ver­86) Ibidem, S. 300. 87) Ibidem, S. 301. 88) Die Zunftmeister hatten diese schon am 16. September 1718 bewilligt. Pirenne, S. 107.

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