Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 139 geltlich Unterricht erteilten. Mit diesem Vorschlag erklärte sich der Prinz am 3. Dezember 1721 einverstanden. Am 15. Februar 1721 hatte der Kaiser verordnet, alle Ernennungen zu geistlichen und weltlichen Würden in den Niederlanden, die ihm Vor­behalten waren, müßten vorher im Brüsseler Staatsrat besprochen werden; dieser müßte ihm auch sämtliche Angaben über die Bewerber übersenden. Für die Wahlen von Äbten wollte er auch die Protokolle über die Abstim­mungen der Mönche und die Berichte der Regierungskommissare erhalten. Prié hatte den Staatsrat gefragt, ob diese Schriftstücke früher auch nach Madrid gesandt wurden. Dieser hatte geantwortet, der Staatsrat habe in seinen Berichten an den König von Spanien nur den Inhalt angegeben. Als Karl II. im Jahre 1700 die Zusendung aller Dokumente über die Abt­wahlen forderte, hatte das damalige Ministerium beim Statthalter der Niederlande, dem Kurfürsten Max Emanuel von Bayern, scharfen Pro­test eingelegt, worauf diese Neuerung nicht durchgeführt wurde. Eugen bat den Kaiser am 7. Februar 1722, nicht die Originalberichte der Kom­missare, sondern die vollständigen Abschriften zu verlangen, um dem Staatsrat und den niederländischen Regierungsbehörden kein Zeichen des Mißtrauens zu geben. Im Falle der Abtwahl von St. Gertrud hatten diese alle ihre Pflicht getan. Ihr Ansehen durfte in keiner Weise geschädigt werden; nur mit ihrer Hilfe konnte der Monarch Adel und Volk im Ge­horsam halten in einem Lande, in dem die Privilegien der einzelnen Provin­zen so ausgedehnt waren. Auch die Könige von Spanien hatten Rücksichten solcher Art genommen. Zwei Schreiben des Erzbischofs von Mecheln wollte der Prinz zuerst abweisen mit der Bemerkung, sie müßten dem Kaiser selbst oder dem flandrischen Rat vorgelegt werden. Das eine betraf die religiösen Zu­stände in den Niederlanden, das andere war eine Klage, daß der Klerus sich auch in geistlichen Angelegenheiten an die weltlichen Gerichte wandte. Eugen las sie erst, als er die Versicherung erhielt, der Prälat habe sie ihm auf kaiserlichen Befehl übersandt. Dem Monarchen meldete er am 10. Ok­tober 1722, über die religiösen Angelegenheiten wolle er vorläufig kein Urteil abgeben; die im andern Schreiben erwähnten Fälle müßten genau untersucht werden, um die Rechte der geistlichen und der weltlichen Ge­richtsbarkeit zu wahren. Dieser Prälat hatte vorher den kaiserlichen Gesandten in Rom, den Kar­dinal Althan, gebeten, ihm seine Stellung als Seelsorger der Truppen in den Niederlanden um weitere fünf Jahre vom Papst verlängern zu lassen; alle seine Vorgänger hatten diese Würde besessen. Pater Tenneman, der Beichtvater Karls VI., war nur betraut mit der Seelsorge der deutschen Truppen der Monarchie. Eugen schlug dem Monarchen am 10. Oktober 1722 auf geheimem Wege vor, dem Kardinal von Mecheln die Seelsorge der bel­gischen Regimenter in den Niederlanden anzuvertrauen.

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