Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

138 Alphonse Sprunek Derselbe Generalvikar hatte bei der Inauguration Karls VI. als Herr­scher dieser Stadt erklärt, sein Bischof habe das Recht, den Huldigungs­eid in die Hände des Monarchen abzulegen. Beim Festmahl hatte dieser einen Lehnstuhl beansprucht, mit der Behauptung, der Bischof habe das Recht auf einen solchen bei Feierlichkeiten und auch in den Sitzungen der Stände. Auf die Einwände des bevollmächtigten Ministers hatte der Bischof geantwortet, für seine eigene Person beanspruche er keine beson­deren Vorrechte, doch wolle er die seines Bistums, das das älteste in den Niederlanden war, sorgfältig wahren. Tatsächlich hatte dieser Prälat wäh­rend der Besetzung der Stadt durch die Franzosen und Holländer in den Ständen über einen Ehrensitz verfügt. Eugen erklärte dem Kaiser am 23. Juli 1721, der Bischof von Tournai müsse dem bevollmächtigten Mini­ster den Huldigungseid leisten, doch solle man ihn vorher bewegen, in seiner Diözese zu residieren. Auf einen Ehrensitz bei Feierlichkeiten hatte der Prälat selbst verzichtet, doch wollte der Generalstatthalter wissen, ob der Bischof von Tournai in spanischer Zeit Recht auf einen solchen hatte. Bei einer Abtwahl für die Abtei St. Gertrud bei Löwen stellte sich die Frage, ob Karl VI. in seiner Eigenschaft als Herzog von Brabant an das Konkordat gebunden sei, das Philipp II. am 30. Juli 1654 in Madrid unterzeichnet hatte. Nach diesem war der Monarch verpflichtet, als Abt einen der drei Mönche zu bezeichnen, die von ihren Mitbrüdern die mei­sten Stimmen erhalten hatten. Eugen erklärte in einem Schreiben an den Kaiser vom 25. Oktober 1721, durch eine solche Verpflichtung des Monar­chen würde dessen Souveränität zu sehr eingeschränkt; anderseits hatte der Klerus in den Ständen den ersten Rang und übte einen großen Ein­fluß aus auf ihre Beschlüsse, während er zugleich sorgsam über die Wah­rung seiner Vorrechte wachte. Prié und der Brüsseler Staatsrat hatten sich mehr um ein Gesuch der Kommissare für die Wahl, als um diese selbst gekümmert. Eugen schlug dem Kaiser vor, vom bevollmächtigten Minister genaue Erkundigungen über dieses Konkordat einzuziehen. Am 28. Jänner 1722 sprach der Prinz dem Kaiser seine Zufriedenheit darüber aus, daß Prié diese Angelegenheit erledigt hatte, ohne den Bischof von Antwerpen zu beleidigen, der in den Brabanter Ständen immer für die Bewilligung der Subsidien eingetreten war. Im Jahre 1721 hatte der Wiener Nuntius dem Prinzen mitgeteilt, der Papst habe der mittellosen Kirche von Roermond in Holland die Hälfte der Einnahmen während einer Sedisvakanz des Bistums Ypern überwiesen. Der Kaiser hatte am 29. Oktober 1721 dieser Kirche nur eine Summe von 20.000 Gulden aus dieser Einnahme bewilligt. Eugen riet ihm am 8. No­vember, für die Ausführung seiner Befehle die nötigen Anweisungen zu geben. Prié hatte vorgeschlagen, ein Benediktinerinnenkloster in Menin in Flandern anzuerkennen, unter der Bedingung, daß die Ordensschwestern armen Kindern gegen Befreiung von einigen städtischen Gebühren unent-

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