Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 137 reren Prälaten geschrieben hatte, er sei durch die Antwort des bevoll­mächtigten Ministers an der Teilnahme verhindert worden. Er schlug dem Monarchen vor, genaue Auskünfte über die Ehrenrechte der Kardinäle in Mailand, Neapel und auch im Auslande einzuziehen; in den italienischen Provinzen hatte die Regierung den hohen Prälaten allerlei Rechte solcher Art gewährt, die sie ihnen in den Niederlanden verweigern mußte. Der Ritter Olivieri hatte dem Erzbischof von Mecheln das Kardinals- birett überbracht. Im Einverständnis mit dem Brüsseler Internuntius hatte er vom bevollmächtigten Minister verlangt, als Nuntius behandelt zu werden, da er Neffe und Kammerherr des Papstes war. Aber Prié wollte einem Laien diesen Charakter nicht zugestehen, zumal da es in den Nieder­landen nicht üblich war, Nuntien zu empfangen und im Breve selbst die­ser Titel nicht für Olivieri gebraucht wurde. Er und der Internuntius wollten darauf der Gattin des bevollmächtigten Ministers einen Besuch abstatten, um den Befehlen des Papstes nachzukommen; da aber Prié das neue Zeremoniell für die fremden Gesandten streng einhalten wollte, nahm er diese Lösung nicht an. Olivieri reiste nun ab, ohne das Breve abzu­geben. In einem Brief an den Kaiser vom 28. August 1721 billigte der Prinz die Haltung von Prié und riet, den Gesandten in Rom zu beauf­tragen, gegen die Forderungen von Olivieri und dessen unhöfliche Abreise zu protestieren. Im Jahre 1721 hatten der Generalvikar und der Archidiakon der Kathe­drale von Tournai um den Titel eines Weihbischofs gebeten; der Bischof selbst hatte sich mit diesem Wunsch einverstanden erklärt. Prié und der Staatsrat hatten den Großen Rat von Mecheln, die Provinzialräte von Flandern und Brabant, sowie die andern belgischen Bischöfe um ihre Ansicht befragt. Nach Einsicht dieser Gutachten hatte der bevollmächtigte Minister an den Prinzen einen Bericht gesandt, den dieser in einem Schreiben an den Kaiser vom 5. Juni 1721 vollständig billigte. Philipp II. von Spanien hatte gerade deshalb vom Heiligen Stuhl die Aufteilung der vier großen niederländischen Bistümer verlangt, damit jeder Bischof sich ganz der Seelsorge in seinem Sprengel widmen könnte und sie sich nöti­gen Falls untereinander aushelfen könnten. Seit einem Jahrhundert waren in Belgien keine Weihbischöfe mehr ernannt worden, da diese Einrichtung vorher zu Mißbräuchen geführt hatte. Die Verwaltung der Abtei Stavelot durfte den Bischof von Tournai nicht an seinen Verpflichtungen als ober­ster Hirt seiner Diözese behindern; die andern belgischen Bischöfe hatten sich bereit erklärt, ihm im Falle von Krankheit behilflich zu sein. Da Eugen aber diesen Generalvikar als einen tüchtigen und fähigen Prälaten ansah, schlug er vor, ihm bei Gelegenheit eine höhere Würde zu verleihen. Karl VI. sollte den Plan seiner Vorgänger wieder aufnehmen und ein eigenes Bistum in der Provinz Luxemburg begründen; dieses unterstand damals mehreren ausländischen Bischöfen, sodaß in der kirchlichen Ge­richtsbarkeit größte Unordnung herrschte.

Next

/
Oldalképek
Tartalom