Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
136 Alphonse Sprunck sich im Ausland zu versammeln. Eugen riet dem Kaiser, auch den Prä- monstratenseräbten seiner andern Staaten zu verbieten, sich nach Pré- montré zu begeben. Auf eine Anfrage Karls VI. vom 10. Juli 1719, ob die belgischen Franziskaner einem spanischen Ordensobern unterständen, übersandte Eugen ihm am 6. November einen ausführlichen Bericht des Generalkommissars der niederländischen Franziskanerklöster nebst einem Gutachten des Staatsrates; er empfahl, in den niederländischen Provinzen die Bestimmungen des Generalkapitels von Assisi durchzuführen und dort eine eigene Provinz dieses Ordens zu errichten. Um die Verwaltung der Klostergüter und die Ernennung kirchlicher Würdenträger in den Niederlanden kümmerte sich der Prinz sehr genau. Am 3. Februar 1717, als ein neuer Bischof für Ypern ernannt werden sollte, erklärte er dem Kaiser, auch belgische Prälaten, die deutsche Reichsfürsten seien, dürften in der Korrespondenz mit ihnen nur als kirchliche Würdenträger behandelt werden. In einem Brief vom 9. April 1717 sprach der Generalstatthalter sich scharf gegen den Verkauf von Domänenbesitz an den Klerus aus; er empfahl, gerade im Gegenteil den von frühem Herrschern der Niederlande veräußerten Besitz wieder zu erwerben. Die Propstei der Genter Kathedrale war mit einem Kanonikat verbunden. Der Generalstatthalter der Niederlande hatte immer das Recht, die erste dieser Würden zu verleihen, während er für die andere nur einen Vorschlag machen durfte, der der Bestätigung des Papstes unterlag. Als Präsident des flandrischen Rates in Madrid hatte Graf Monte-Rey Neuerungen in dieser Tradition eingeführt. Der Prinz erklärte dem Monarchen am 18. Mai 1717, die Ernennung eines Propstes der Genter Kathedrale stehe zweifellos dem Generalstatthalter der Niederlande zu. In diesem Briefe riet er auch dem Monarchen, nicht zu viele kirchliche und weltliche Würden in derselben Familie zu vereinigen. Auch der hohe belgische Klerus hielt sehr strenge auf Ehrenbezeigungen, die seinem Range entsprachen. Als der Erzbischof von Mecheln 1720 zum Kardinal ernannt wurde, schlug der Prinz am 1. Juni vor, ihm dieselben Ehren zu erweisen, die den Kardinälen von Mailand und Neapel zustanden. Bei seinem ersten Besuch in Brüssel sollten ihm aber keinerlei militärische Ehren erwiesen werden; der Empfang dort sollte derselbe sein wie für die fremden Gesandten. Für die Sitzungen der Brabanter Stände wollte Eugen ihm einen Lehnstuhl zugestehen, doch sollte der des Kanzlers, der den Monarchen vertrat, höher oder schöner sein. Für Fälle solcher Art wollte der Generalstatthalter genaue Regeln aufstellen lassen. Dieser Kardinal hatte vom bevollmächtigten Minister auch das Recht verlangt, einer religiösen Feier unter einem Thronhimmel beizuwohnen. Auf dessen Antwort, er müsse zuerst die Anweisungen des Kaisers ab- warten, hatte der Prälat nicht daran teilgenommen. Der Prinz erklärte dem Monarchen am 28. August 1721, diese Haltung sei sehr bedauerlich und schädlich für das Ansehen der Regierung, zumal da der Erzbischof meh