Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 135 Unterstützungen wollte der Prinz ausschließlich niederländischen Untertanen Karls VI. zukommen lassen, da ihre Überlassung an Fremde in diesen Provinzen Unzufriedenheit hervorgerufen hätte. Am 1. September 1721 schlug Eugen dem Kaiser vor, den belgischen Klöstern zu erlauben, sich mit einer jährlichen Zahlung von 150 Gulden von der Verpflichtung zur Spende von „Abteibroten“ loszukaufen. Diese Geldsummen sollten ebenfalls zu Unterstützungen verwandt werden. Dürftige Klöster sollten ganz oder teilweise von dieser Verpflichtung befreit werden; solche, die sich davon befreien wollten, müßten ihre Gesuche genau begründen. Karl VI. müsse unbedingt an seinem Recht auf diese Abgabe festhalten. Auch sollten die Klöster das Recht erhalten, die Personen, die solche Unterstützungen erhielten, selbst zu bestimmen. Der Provinzial der wallonischen Karmeliter bat Eugen im Jahre 1719, die Vereinigung dieser Ordensprovinz mit der von Lüttich zu verhindern; diese Maßnahme würde auf dem nächsten Ordenskapitel in Rom beantragt werden. Eugen riet dem Monarchen am 29. März, den Grafen Gallas, den kaiserlichen Gesandten an der Kurie, zu beauftragen, die Unabhängigkeit der wallonischen Karmeliter von der Lütticher Ordensprovinz zu wahren. Durch eine Bulle vom 15. Februar 1716 hatte Papst Klemens XI. dem Kaiser für drei Jahre den Zehnten aller Einnahmen der kirchlichen Anstalten in den Niederlanden als Beisteuer für den Türkenkrieg überwiesen. Ein Einwand des Bischofs von Antwerpen, der belgische Klerus müsse sich an der Zahlung der Subsidien beteiligen, wurde abgewiesen, mit der Begründung, auch in den Erbländern der Monarchie sei der Klerus nicht steuerfrei. Der Erzbischof von Mecheln war beauftragt, die Sammlung dieser Beiträge zu organisieren. Die päpstliche Bulle hatte bis 1721 noch keine Wirkung hervorgebracht. Prié hatte vorgeschlagen, vor der Aushändigung der Ernennung des Abtes von St. Peter die Zusicherung eines Beitrags für den Türkenkrieg oder den Bau der Karlskirche27) oder den Bau eines Spitals in einem Vorort von Gent zu erhalten. Eugen aber vertrat die Ansicht, man könne in diesem Falle vom Abt nur die Zusicherung seines guten Willens verlangen. Am 21. Mai 1717 erklärte sich Eugen einverstanden mit Prié, der den Äbten der Prämonstratenserklöster in den Niederlanden verboten hatte, an einer Zusammenkunft in Prémontré in Frankreich teilzunehmen. In ihrem letzten Ordenskapitel vom Jahre 1686 hatten die deutschen Äbte dieses Ordens durchgesetzt, daß das nächste in Lüttich gehalten würde, aber der Regent von Frankreich hatte den Äbten seines Landes verboten, 27) Karl VI. hatte Eugen am 2. September 1716 befohlen, fünf Jahre lang eine jährliche Abgabe von 5000 Reichsgulden für den Bau der Wiener Karlskirche zu erheben. Prié hatte darauf erklärt, er könne Anweisungen solcher Art auf die niederländischen Finanzen nur übernehmen, wenn man ihm Geldmittel zur Verfügung stelle.