Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 131 Valsassine konnte man mit um so größerem Recht einen Beweis guten Willens fordern, da er seine Tochter ohne Erlaubnis des Monarchen nach Frankreich verheiratet hatte. Eugen schlug Karl VI. am 20. April 1717 vor, Mittel und Wege zu finden, um Ausländern zu verhindern, durch Hei­rat Güter in den österreichischen Niederlanden zu erwerben, oder sich irgendwie um die Angelegenheiten dieser Provinzen zu kümmern. Nachdem der Monarch bestimmt hatte, die Mitglieder des flandrischen Rates müßten vor denen des Staatsrates den Vorrang haben, wenn sie nach den niederländischen Provinzen kämen, behauptete Freiherr von Elissen, diese Verordnung gelte nicht für ihn, da er unter Karl II. Mit­glied des flandrischen Rates in Madrid gewesen sei. In einem Schreiben an Kaid VI. vom 24. August 1717 erkannte Eugen diesen Einwand als be­rechtigt an. Um Schwierigkeiten solcher Art mit unruhigen und streit­süchtigen Leuten zu vermeiden22), schlug Eugen dem Kaiser vor, in Zukunft nur mehr Männer zu Mitgliedern des flandrischen Rates zu ernen­nen, die schon in andern Stellungen seiner Monarchie Dienste geleistet hätten. Nur einem einzigen geborenen Belgier, der sich durch Erfahrung und Rechtschaffenheit auszeichne, solle in diesem Rat ein Sitz eingeräumt werden23). Dagegen sollte der Kaiser die Zahl dieser Ratsmitglieder durch Aufnahme von Männern aus andern Ländern seiner Monarchie vergrößern, um auf diese Weise Ränke und Enthüllungen von Geheimnissen durch Belgier zu verhindern. Am 27. September 1719 schlug der Prinz dem Kaiser vor, Elissen ein besonderes Gehalt als Generalintendant der Militär­justiz zu gewähren. Prinz Emmanuel von Nassau-Siegen hatte in einer Bittschrift an den Kaiser um eine Pension erklärt, er und seine Brüder hätten als einzige katholische Mitglieder der Familie Verfolgungen erlitten; durch Austritt aus dem Dienst Philipps V. hatte er jährliche Einnahmen von 18.000 Gul­den eingebüßt. Um am letzten Feldzug teilnehmen zu können, hatte er Schulden gemacht. Eugen empfahl ihn am 19. November 1718 dem Wohl­wollen des Kaisers. Als dieser dem Prinzen Emmanuel am 21. Oktober 1722 eine Pension von 4000 Brabanter Gulden bewilligte, erfuhr Eugen, daß er schon ein Gehalt als Oberst bezog. Der Prinz bat den Kaiser am 25. November, die Auszahlung dieser Summe aufzuschieben, um durch Ausschaltung einer doppelten Unterstützung keine andern verdienstvollen Offiziere zu benachteiligen. Am 15. August 1717 hatte Karl VI. befohlen, Don Francisco de Lanuza seine rückständige Pension aus den Erträgen der Provinz Limburg zu bezahlen. Da diese Summen aber bei weitem nicht genügten, um alle Gelder auszuzahlen, die darauf angewiesen waren, bat Eugen den Monarchen am 17. September 1717, ihm genaue Anweisungen zu geben, welche Fälle zuerst berücksichtigt werden müßten. Als Prié 22) „Des gens generalement inquiets et turbulens.“ 23) Im flandrischen Rat saßen damals zwei Belgier als Mitglieder. Arneth, S. 107—109. 9*

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