Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 129 war ausschließlich eine Belastung für die wohlhabenderen Klassen. Auch mit dem Vorschlag des Staatsrates, in den von Frankreich abgetretenen Gebieten die Stempelgebühr einzuführen, erklärte sich der Prinz am 27. Mai einverstanden. Von Prié hatte Karl VI. schon 1718 einen genauen Bericht über die Verwaltung der Finanzen gefordert. Eugen erklärte dem Monarchen am 7. September dieses Jahres, daß er ihn zu rascher Ausfüh­rung dieser Arbeit gedrängt habe. Am 9. Mai 1722 meldete der Prinz dem Kaiser, daß durch die Ein­wirkung des bevollmächtigten Ministers die flandrischen Stände die Gel­der zum Unterhalt der deutschen und belgischen Regimenter in den Nieder­landen bewilligt hatten. Damit waren alle Lieferungen für das Militär bezahlt worden. Die deutschen Truppen hatten ihren rückständigen Sold vom vorigen Jahr bis zum März des laufenden Jahres erhalten. Die Lie­feranten von Brot und Futtermitteln hatten schon einen Vorschuß von 100.000 Gulden für dieses Jahr erhalten; Gerüchte, die Feinde Österreichs über den baldigen Bankrott der Finanzverwaltung seiner niederländischen Provinzen verbreitet hatten, müßten bald verstummen. Ende 1722 hatte Prié dem Prinzen einen Plan unterbreitet, die Steuern der Provinz Hennegau verpachten zu lassen 20); er hatte schon Angebote erhalten, die diese jährlichen Erträge um 150.000 bis 160.000 Gulden überstiegen. Der Herzog von Arenberg als Gouverneur dieser Provinz hatte den Ständen schon Vorschläge in diesem Sinne gemacht, aber diese hatten den Plan verworfen. Arenberg hatte ihnen die Gegengründe der Finanz­verwaltung und des Staatsrates erklärt, aber die Stände behaupteten, sie könnten nicht darauf eingehen, ohne ihren Eid zu verletzen, und sie wür­den, falls nötig, dem Kaiser ihre Gründe Vorbringen. Schließlich drohte der Gouverneur, die Verpachtung der Steuern am 1. Jänner 1723 vorneh­men zu lassen, wenn die Stände binnen sechs Wochen seine Vorschläge nicht angenommen hätten. In seinem Gutachten vom 5. Dezember 1722 erklärte der Prinz dem Monarchen, durch eine Verpachtung dieser Steuern würden die Einnahmen für den kaiserlichen Schatz bedeutend erhöht werden. Die Bedingungen für den Pachtvertrag könnten so festgesetzt werden, daß dem Volke keine neuen Lasten auferlegt würden. Eugen erklärte sich mit dem Plan des bevollmächtigten Ministers einverstanden, zumal da die Verpachtung der Steuern in Flandern den kaiserlichen Finanzen große Vorteile erbracht hatte, ohne zu Klagen der Untertanen zu führen; die Stände vom Henne­gau waren seit langem gewohnt, den verschiedenen Regierungen der Nieder­lande einen Widerstand zu bieten, den Karl VI. unter allen Umständen brechen mußte. Eugen hatte ihm seine Billigung dieses Planes schon durch den flandrischen Rat ausgesprochen. Prié hatte dem Generalstatthalter schon auf geheimem Wege mitgeteilt, er plane, die Verpachtung der 2 2I>) Es handelte sich um Taxen auf Waren wie Branntwein und Tabak. Mitteilungen, Band 15 9

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