Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

128 Alphonse Sprunck der spanischen Monarchie verbunden hatte19 *). Da in solchen Fällen die Verhandlungen mit der Provinz Brabant am schwierigsten waren, hatte schon ein Staatsrat mit dem Sekretär ihrer Stände verhandelt. Prié hatte dem Kaiser vorgeschlagen, die Pragmatische Sanktion in „burgundische“ Sprache übersetzen zu lassen, um durch seine Stellvertreter ihre Aner­kennung in den einzelnen Provinzen zu erlangen. Eugen erklärte sich am 26. Oktober mit diesen Vorschlägen einverstanden. Am 13. Dezember bat Eugen den Monarchen, Prié die Bestimmungen Kaiser Josephs vom 2. Sep­tember 1709, betreffend die Erbfolge in der Monarchie, nebst den darin erwähnten Verordnungen zu übersenden, um möglichst bald die Anerken­nung der Pragmatischen Sanktion durch die Stände der niederländischen Provinzen zu erlangen. Durch eine kaiserliche Depesche vom 10. Februar 1720 waren die Ge­hälter der Mitglieder des flandrischen Rates auf die Einnahmen aus den Zöllen und Domänen der Niederlande überwiesen worden. Die Brüsseler Finanzverwaltung hatte darauf erklärt, bis jetzt seien alle Mitglieder der belgischen Räte und Regierungsbeamten aus diesem Ertrag bezahlt wor­den; bei einer Einnahme von 921.044 Gulden hätten 177.337 Gulden ge­fehlt, um diese Ausgabe zu decken. Die Mitglieder des flandrischen Rates erhielten an Gehältern 177.624 Gulden, wozu noch 6000 Gulden an Neben­kosten kamen. Die Frage, ob der Brüsseler Staatsrat oder der flandrische Rat für die Auszahlung der Gehälter den Vorzug haben sollte, untersuchte der Prinz genau in einem Gutachten an Karl VI. vom 6. Mai 1722. Dieses Schreiben wurde auf geheimem Wege eingereicht. Der Staatsrat machte geltend, daß Philipp IV. von Spanien durch Dekrete vom 6. Mai 1656 und vom 1. Juni 1658 den damaligen drei Räten seiner niederländischen Pro­vinzen die Gehälter auf die Einnahmen aus deren Zöllen und Domänen angewiesen hatte. Nach dessen Tode hatten sich die Königin Mutter und Karl II. durch drei Dekrete zu Gunsten des flandrischen Rates in Madrid ausgesprochen, aber diese waren niemals ausgeführt worden. Der Staatsrat hatte weiter erklärt, die Priorität des flandrischen Rates würde in den Niederlanden große Unruhe und Unzufriedenheit hervorrufen. Eugen vertrat die Ansicht, die Frage nach der Einnahmequelle für die Gehälter der Mitglieder der beiden Räte sei nebensächlich, vorausgesetzt, daß durch eine ordentliche und ehrliche Verwaltung der Finanzen und Vermeidung aller ungewöhnlichen Ausgaben das Budget der niederländi­schen Provinzen im Gleichgewicht wäre. Um die Gehälter seiner Mitglieder zu sichern, schlug der Staatsrat eine Erhöhung der Zollgebühren auf fran­zösische Weine und Branntweine um ein Viertel vor. Eugen erklärte sich am 20. Mai 1722 mit diesem Vorschlag einverstanden; der Kaiserstaat hatte mit Frankreich keinen Handelsvertrag, eine Erhöhung dieser Gebühren 19) Pirenne, Band II, S. 92. Die Pragmatische Sanktion Karls VI. wurde erst 1725 von den Ständen der niederländischen Provinzen angenommen. Pirenne, S. 122.

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