Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 127 ausgeschlossen worden. Auch in Frankreich und Italien wurden Ausländer zu solchen Unternehmen zugelassen. Die Gegner dieser Verträge begründeten ihren Widerstand mit dem Argument, der Monarch müsse den Handel in seinen niederländischen Provinzen fördern. Der Prinz erkannte diese Forderung als berechtigt an, erklärte aber, diese müßten ihm die Mittel liefern, seine Finanzen gut zu verwalten und sie auf diese Weise zu begünstigen. In England wurden damals Zölle sehr strenge erhoben, aber dennoch blühte dort der Handel und dieses Königreich besaß die stärkste Flotte der Welt; in Holland gewannen die Kaufleute viel Geld durch Schmuggel, aber sie ruinierten so einen Staatsschatz, der ihren eigenen Handel unterstützen sollte. Beweis für die gute Verwaltung der Zölle in den österreichischen Niederlanden war in den Augen Eugens ein Angebot, das die Hauptpächter von den holländischen Generalstaaten erhalten hatten, die Zölle ihres Staates zu denselben Bedingungen zu übernehmen, wie in Belgien; sie hofften, auf diese Weise ihre Finanzen und ihren Kredit wieder in Ordnung zu bringen. Am 25. September 1716 hatte Prié verordnet, alle Zahlungen für Ernennungen müßten dem flandrischen Rat in Wien überwiesen werden. Die Brüsseler Finanzverwaltung hatte darauf geantwortet, die Einnahmen daraus seien vorläufig noch verpachtet. Eugen riet dem Kaiser am 11. Mai 1717, der niederländischen Finanzverwaltung diese Gelder zu überlassen, um ihren Kredit nicht zu schädigen. Am 17. Dezember 1718 sandte er dem Monarchen die Abschrift eines Schreibens an die Brabanter Stände, worin er sich an ihren guten Willen für die Bewilligung von Subsidien wandte; er versicherte ihnen darin, die Truppen würden unter strenger Disziplin gehalten werden. Im allgemeinen war der Prinz der Ansicht, der Brüsseler Staatsrat und auch die Räte der einzelnen Provinzen müßten alle inneren Angelegenheiten möglichst selbst regeln. In diesem Sinne schrieb er am 2. März 1720 an den Kaiser, als Prié ihm die Bestätigung der Zunftregiemente der Stadt Luxemburg mitgeteilt hatte. Am 21. Dezember dieses Jahres meldete er dem Monarchen, die von Prié getroffenen Anordnungen betreffend die Ausführung der geheimen Befehle über die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die Stände der niederländischen Provinzen seien gut getroffen; daher sei es angebracht, möglichst bald die nötigen Maßnahmen für alle Formalitäten und Feierlichkeiten zu treffen. Am 15. März 1720 übersandte Eugen dem Kaiser ein zweites Memorandum betreffend dessen Recht, den Orden des Goldenen Vließes zu verleihen; Prié hatte dem Prinzen dafür die nötigen Auskünfte verschafft. Am 12. September 1721 machte Prié dem Kaiser weitere Vorschläge betreffend die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion in den niederländischen Provinzen. Er schlug vor, in derselben Weise vorzugehen, wie 1549, als Karl V. durch eine Pragmatische Sanktion die Niederlande mit