Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

126 Alphonse Sprunck Unternehmen, da sie sich leicht über die Angebote einigen konnten. Den Zollpächtern hatte Prié erlaubt, einige Ausländer in ihren Dienst zu neh­men, da Belgier sich in solchen Stellungen nicht gut bewährt hätten. Im Gelderland und am Niederrhein hatte Karl VI. Gebiete an Holland und Preußen abtreten müssen. Der Durchschnittsertrag der Zölle auf ein Jahr war berechnet worden auf Grundlage der ersten Jahre nach dem Krieg, als viel Korn für Holland durch die österreichischen Niederlande trans­portiert wurde. Durch den Barrierevertrag hatten Holland und England niedrige Zoll­gebühren für die Einfuhr ihrer Waren nach den österreichischen Nieder­landen festgesetzt; in einem Geheimartikel des Pachtvertrags war be­stimmt, die Pachtsummen müßten erhöht werden, sobald die Zollgebühren wieder erhöht würden. Über diese Erträge hatte der flandrische Rat fal­sche Angaben gemacht; nicht 1,600.000, sondern 1,953.814 Gulden hatte die Verpachtung der niederländischen Zollgebühren dem kaiserlichen Schatz jährlich eingebracht17). Klagen über die Gewinne der Pächter sah der Prinz nicht als berechtigt an, da diese ein Risiko übernahmen und der Finanzverwaltung gleich einen zinslosen Vorschuß von 400.000 Gulden auszahlen mußten. Diese mußten einen genauen Bericht über ihre Ein­nahmen ablegen; jedem einzelnen stand es Hei, gegen Betrügereien und Mißbräuche von ihrer Seite Klage zu erheben18). Durch die Sicherstellung einer bestimmten Geldsumme hatte die niederländische Finanzverwaltung den Zinsfuß von Schulden an die holländischen Generalstaaten von drei oder zwei auf ein Prozent senken können. Prié setzte 1719 durch, daß für die Berechnung der Zollgebühren die Tara nicht mehr abgerechnet wurde; diese Einnahmen wurden so um 100.000 Gulden erhöht. Über die Verpachtung der Zollgebühren vernahm er noch immer weitere Beschwerden. Den betreffenden kaiserlichen Be­schluß vom 16. November 1718 wollte er den Klägern nicht vorlegen, aber Eugen bat für ihn am 20. Mai 1722 den Monarchen um die Erlaubnis, von allen Klägern genaue Angaben zu verlangen. Die erste Verpachtung der niederländischen Zölle im Jahre 1683 hatte für den spanischen Staats­schatz jedes Jahr eine Summe von 1,300.000 Gulden erbracht; die zweite Verpachtung im Jahre 1687 hatte, trotz dem Verlust der Provinz Luxem­burg, für jedes Jahr 20.000 Gulden mehr erbracht. Die dritte, vom Jahre 1702, hatte die Summe von 1,900.000 Gulden erbracht. Ein Portugiese, der in England wohnte, ein Italiener, ein Jude und mehrere Franzosen waren an den frühern Pachtverträgen beteiligt; zwei niederländische Untertanen aus dem Herzogtum Luxemburg waren wegen Unregelmäßigkeiten davon 17) Nach einem Bericht Eugens vom 7. September 1717 waren die Zölle da­mals für eine Million Gulden verpachtet. 18) Aus Berichten des luxemburgischen Gouverneurs Gronsfeld geht hervor, daß tatsächlich die Einnehmer der Zölle sich viele Mißbräuche vor allem gegen die ländliche Bevölkerung erlaubten.

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