Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande
Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 125 den flandrischen Rat hatte der Monarch schon am vorhergehenden 8. November ein genaues Verzeichnis der Domänen in den Niederlanden erhalten, sodaß er ohne Aufschub eine Ordonnanz erlassen konnte. Der flandrische Rat hatte den Monarchen zur Ansicht zu bringen versucht, die am 28. August 1718 vorgenommene Verpachtung der Zollgebühren sei für den Staatsschatz wenig vorteilhaft gewesen und Prié hätte den Befehl erhalten, sie zu genehmigen, ohne daß er den Vertrag vorher gekannt hätte. Er begründete diese Aussage mit der Behauptung, der Pachtvertrag von 1680 habe die Summe von 1,400.000 Gulden ergeben, ohne daß er auch galt für das Gebiet, das Frankreich den österreichischen Niederlanden nach dem Erbfolgekrieg wieder erstattet hatte. Außerdem hatte die Brüsseler Regierung sich damals die Gebühr für Lizenzen Vorbehalten, die gleich in den königlichen Schatz flössen18). Ferner hatte der flandrische Rat erklärt, die jetzigen Pächter seien Ausländer und hätten die beiden Belgier ihres Konsortiums durch beständige Streitigkeiten zum Austritt bewogen. Ausländern sollte keine genaue Kenntnis der niederländischen Verhältnisse ermöglicht werden. Die fremden Pächter kannten schon vorher den Ertrag der Zollgebühren für ein Durchschnittsjahr und gewannen von vornherein die Summe von 190.000 Gulden, die ihnen für die Verwaltung ausbezahlt wurde. Eugen erklärte dem Kaiser am 20. Dezember 1721, tatsächlich sei dieser Pachtvertrag für die Dauer von sechs Jahren nicht vom flandrischen Rat, sondern von der Ministerkonferenz besprochen und am 16. November 1718 vom Kaiser genehmigt worden. Diese hatte daraus nicht nur Vorteile für die kaiserlichen Finanzen erwartet, sondern auch Erleichterungen für die Lasten, die die holländischen Generalstaaten in den beiden letzten Barriereverträgen den österreichischen Niederlanden auf erlegt hatten. Prié hatte Schwierigkeiten gefunden, um die Zollgebühren zu verpachten; von den Belgiern, die im flandrischen Rat saßen, hätte er weitere erfahren. Aus dem Brief des bevollmächtigten Ministers vom 13. Dezember 1718 ging hervor, daß Leute, deren eidliche Pflicht es gewesen wäre, die Ausführung kaiserlicher Ordonnanzen zu unterstützen, die Stände der einzelnen Provinzen gegen ihn aufgestachelt hatten; in Antwerpen waren sogar Plakate gegen ihn aufgehängt worden. Die Belgier hatten keine Ursache, sich über die Verpachtung der Zollgebühren an Ausländer zu ärgern, da keiner ihrer Landsleute ein vernünftiges Angebot gemacht hatte, trotzdem Prié versucht hatte, mehrere dazu zu bestimmen und die Zölle erst einen Monat nach dem zuerst bestimmten Datum verpachtet wurden. In Frankreich und in den andern Ländern der Donaumonarchie beteiligten sich gerade die Einheimischen an solchen 18) Über die Errichtungen der ersten Zollgebühren in den spanischen Niederlanden, Michel Huisman: La Belgique commerciale sous l’Empereur Charles VI, S. 15—26.