Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

124 Alphonse Sprunck lei Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage getroffen: Druck auf die Stände der Provinzen, besonders die von Flandern, zur Erhöhung ihrer Subsidien, Verpachtung der Gebühren für die Aus- und Einfuhr von Wa­ren, Erniedrigung auf 4% einer Anleihe der Verwaltung für die Versor­gung der Truppen mit Lebensmitteln, Abschaffung militärischer Ämter, die weniger notwendig waren, Verminderung der Gewinne von Privat­personen. In keinem Falle wollte Eugen die Zahl der Truppen in den Niederlanden verringern, da er des beständigen Wohlwollens der Provin­zialstände gar nicht sicher war. Prié hatte vom Prinzen den Auftrag er­halten, für die Besserung der Finanzlage der niederländischen Provinzen genaue Vorschläge zu machen. Ende 1721 hatte der bevollmächtigte Minister nach seiner Rückkehr aus Bad Aachen die Brabanter Stände ein zweites Mal einberufen, nach­dem sie ihm zuerst ein ungewöhnliches Subsid verweigert hatten. Trotz seiner schlechten Gesundheit hatte er es fertig gebracht, sie zu bewegen, dem Kaiser 150.000 Gulden zu bewilligen. Damit wollte Prié den deutschen Regimentern ihre Rückstände an Sold bis zum Ende des Jahres auszahlen und einige Maßnahmen zu Gunsten der belgischen Truppen treffen, um jedem Gerücht eines Bankrotts der Brüsseler Regierung entgegenzuwirken. Am 10. Dezember bat Eugen den Kaiser, diese Vorschläge von Prié zu ge­nehmigen. Am 10. Dezember 1721 hatte der flandrische Rat über die Finanzver­waltung der Niederlande Beschlüsse gefaßt, die Rialp dem Prinzen zu­sandte. Für den Vorschlag Eugens, die kaiserlichen Domänen in diesen Provinzen zu verpachten, falls sie auf diese Weise dem Staatsschatz eine Mehreinnahme von 60.000 Gulden erbrächten, hatte dieser Rat Gründe und Gegengründe vorgebracht, sich aber schließlich geeinigt, vor einer Ent­scheidung dem Prinzen drei Fragen vorzulegen: , 1°. Sollen auch Ausländer als Bewerber zugelassen werden? 2°. Unter welchen genauen Bedingungen sollen diese Güter verpachtet werden? 3°. Sollten diese Besitzungen als Ganzes oder für die einzelnen Provin­zen verpachtet werden? Notwendig war vor allem ein genaues Verzeichnis dieses Besitzes, nebst Angabe der Einnahmen und Ausgaben ihrer Verwaltung. Eugen schlug dem Kaiser ajn 20. Dezember vor, genau wie beim Entscheid über die Ver­pachtung der Zollgebühren, die der Domänen durch einen kategorischen Beschluß zu befehlen, um Prié vor dem Haß von Leuten zu schützen, die Vorteile aus der früheren Verwaltung gezogen hatten. Der bevollmächtigte Minister hatte nie durchsetzen können, daß belgische Bankhäuser oder Adelsfamilien sich für die Pacht der Zollrechte interessierten, da sie dem Kaiser keinerlei Vorteile bieten wollten; immerhin sollten bei gleichen Angeboten die Belgier vor den Ausländern den Vorzug erhalten. Durch

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