Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

SPRUNCK, Alphonse: Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande

Prinz Eugen als Generalstatthalter der österreichischen Niederlande 121 Eugen schlug ihm aber vor, die Verfügung, die Tagesordnungen der Sit­zungen sollten von den Staatssekretären bestimmt werden, abzuändern und diese Vollmacht den Räten selbst zu übertragen, um so eine altbewährte Praxis beizubehalten. Der bevollmächtigte Minister hatte im September 1719 eine Reise nach Ostende gemacht, um die flandrischen Stände durch Drohungen und Versprechen von Zugeständnissen zu bewegen, dem Monar­chen eine Unterstützung zu bewilligen; da vor allem die Geistlichkeit Widerstand leistete, hatte er gedroht, von ihr den Zehnten für den Türken­krieg zu verlangen. Eugen schrieb dem Kaiser am 13. September auf ge­heimem Wege, von den niederländischen Provinzen, die durch den Krieg erschöpft seien, dürfe er keine große Unterstützung für seine Truppen hof­fen. Die Drohung, durch Einquartierung von Truppen Zwang auszuüben, sei gar nicht angebracht, da die Belgier gerade auf die freie Bewilligung der Subsidien sehr viel hielten. Den Brief des bevollmächtigten Ministers sollte der Kaiser wegen der scharfen Ausdrücke über einige niederländische Persönlichkeiten dem flandrischen Rat nicht mitteilen. Eugen hatte Prié schon gebeten, ihn über ähnliche Fälle durch Privatbriefe zu benachrich­tigen. Prié hatte erfahren, daß in Flandern der Klerus allerlei Ränke ange­stiftet hatte; seine Mitglieder in den Ständen hatten dem Einnehmer die­ser Provinz verboten, ohne die Unterschrift der drei Stände Auszahlungen zu machen, als die beiden andern die Subsidien bewilligt hatten. Der be­vollmächtigte Minister hatte dem Klerus und einigen Mitgliedern des dritten Standes einen scharfen Verweis gegeben und die Angelegenheit dem Brüsseler Staatsrat unterbreitet. Eugen hatte ihm auf seinen Bericht geantwortet, er solle am besten die Angelegenheit mit dem Brüsseler Staatsrat regeln und ohne Anweisung des Hofes keine wichtigen Anord­nungen treffen. Durch Drohung mit Einquartierung von Truppen hatte Prié die Stände von Hennegau 1719 bewogen, ihr Subsid um 50.000 Gulden zu erhöhen. Diese Meldung sandte Eugen dem Kaiser am 26. Juli auf geheimem Wege. Die Stände wollten zuerst dem Monarchen unpassende Bedingungen stel­len. Der Prinz und der Staatsrat hatten diese Drohung gut geheißen. Da die Güter der Ritter vom Goldenen Vließ in dieser Provinz steuerfrei waren, hatten die Stände die geforderten Subsidien immer um ein Sechstel gekürzt. Eugen erklärte dem Kaiser am 9. August 1719, die Güter der Ordensritter seien in Hennegau nicht sehr ausgedehnt, sodaß die Stände an diesem Abschlag großen Vorteil hatten. Er riet dem Monarchen, bei der Ernennung von neuen Ordensrittern ihnen die Bedingung aufzuerlegen, auf die Steuerfreiheit ihrer Güter im Hennegau zu verzichten. Prié konnte noch eine weitere Erhöhung der Subsidien des Hennegaus von 50.000 Gulden erlangen; der Prinz erwartete, daß andere Stände niederländischer Pro­vinzen dieses Beispiel nachahmen würden.

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