Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WOINOVICH, Maria: Philipp Freiherr von Krauß, Finanzminister im Jahr 1848

Philipp Freiherr von Krauß 553 Vorschlag von großer Tragweite für die Zukunft. Er erklärte, da monatlich 10 Millionen Gulden durch außerordentliche Mittel aufgebracht werden müßten, sei die möglichste Einschränkung der Staatsausgaben die drin­gendste Pflicht. Die Gehälter und Pensionen der Beamten sollten daher „angemessene“ Abzüge erfahren. Der Ministerrat setzte diesem Vorschlag keinen Widerstand entgegen, sondern beurteilte die Angelegenheit als den Übergang zu einer unter den gegebenen Verhältnissen „kaum mehr zu ver­meidenden, allgemeinen Einkommensteuer“ und sprach sich für die sofor­tige Ausdehnung der Abgabenpflicht auf alle Pfründen, Stifte und Klöster sowie auf die ständischen und städtischen Beamten aus25). Schon in der nächsten Sitzung, am 9. Juni, las Krauß im Ministerrat den Entwurf jenes Schriftstückes vor, das nach der allerhöchsten Genehmigung durch den Kaiser vom 15. Juni mit Vorbehalt der Bestimmungen des Reichstages durch Finanz-Ministerial-Erlaß vom 18. Juni26 * *) kundgemacht wurde. Der Erlaß, mit Wirksamkeit ab 1. Juli, kündigte die „außerordentliche Abgabe“ im Hinblick auf die Einführung einer alle Arten des Einkommens umfas­senden Steuer an. Abgabefrei waren alle Einkommen unter 1000 Gulden jährlich. Bei den Einkommen zwischen 1000 Gulden und 3000 Gulden jährlich war der Ab­zug mit 5% festgesetzt, bei Einkommen über 3000 Gulden mit 10% . In diesem Zusammenhang kann die bereits mit einem Vortrag des Finanz­ministers vom 24. April und der allerhöchsten Entschließung vom 1. Mai erfolgte Systemisierung der Dienstbezüge der Portefeuille Minister nicht übergangen werden2'). Die Gehälter der Präsidenten der Hofstellen als Amtsvorgänger der Minister hatten jährlich 16.000 Gulden betragen. Die Gehälter der Minister, das des Ministerpräsidenten ausgenommen, wurden nun mit 8000 Gulden jährlich festgesetzt, Personalzulagen gestrichen und Funktionszulagen nach dem unvermeidlichen Repräsentationsaufwand ge­regelt. Der Minister begründete seine Vorschläge wie folgt: Die finanzielle Lage des Staates und die nicht zu umgehende Rücksicht auf die öffentliche Meinung verlangen, daß die Grundlage der künftigen Pensionsbemessung nicht zu breit angelegt werde und „daß die Minister in Funktion die ge­ringsten Anforderungen stellen und sich bestreben werden, als Beispiel der Uneigennützigkeit vorzuleuchten“ 2S). Krauß vertrat diese Grundsätze per­sönlich, denn er strich auch das dem jeweiligen Hofkammerpräsidenten als Personalzulage zugestandene „Maut Äquivalent“ von jährlich 1000 Gulden als einen „unter ganz anderen Verhältnissen bewilligten Genuß“ 29). Auch vertrat Krauß den Standpunkt, es sei für den Finanzminister keineswegs erforderlich, aus Dienstesrücksichten in dem Ministerialgebäude zu woh­25) H. H. St. A., M. R. P. 974/848. 26) H. H. St. A., M. R. P. 975/848; vgl. hiezu: F. A. 2138/F. M./1848 und Wiener Zeitung Nr. 172, den 23. Juni 1848. 2?) F. A. 477/F. M./1848. as) F. A. 477/F. M./1848. 29) Ebenda.

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