Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Das Privileg König Philipps für die Herren von Arco

450 Berthold Waldstein-Wartenberg Arco vollkommen richtig als „electus “ angesprochen wurde. Es ist ver­ständlich, daß der neue Bischof sich an die Beschlüsse des Domkapitels und des Stiftsadels vom Sommer 1205 hielt und die Verfügungen des abgedank­ten Bischofs nicht bestätigen wollte. Wohl erhielt Ulrich von Arco im Laufe des Jahres 1208 die Belehnung mit seinen Stiftslehen, doch werden hierbei — die Urkunde ist leider nur als Fragment überliefert — die Zölle mit keinem Wort erwähntl4). Da der Bischof die Anerkennung der Lehensvergabung seines Vorgän­gers verweigert haben wird, dürfte Ulrich erwogen haben, diese durch den König bestätigen zu lassen, dessen Vasall er und seine Vorfahren seit 1164 waren 15 *). Es ist bezeichnend, daß er sich kurze Zeit nach dem Regierungs­antritt des neuen Bischofs um eine solche Bestätigung bewarb. Dabei hatte er einen günstigen Zeitpunkt ausgewählt, denn gerade zu Beginn des Jahres 1208 waren die Verhandlungen zwischen Rom und dem König soweit ge­diehen, daß Philipp einen Romzug planen konntele). Ulrich konnte dem König von seinen Beziehungen zu den Städten Verona und Brescia berich­ten, an deren Territorium seine Grundherrschaft angrenzte. Da diese für die Überwindung der Alpenpässe und der Klausen nützlich sein konnten, wird der König nicht gezögert haben, die erfolgten bischöflichen Verleihun­gen nicht nur zu bestätigen, sondern noch weitere Begünstigungen hinzu­zufügen. Die Boten der Herren von Arco, deren Anführer der unter den Zeugen im königlichen Diplom erwähnte Brixianus iudex de Tosculano gewesen sein wird, legten dem König mehrere Urkunden vor, die von den Notaren Aldevrandus, Salvaterra, Vivianus, Isachinus, Arpelinus und Montenarius verfaßt worden waren. Einige derselben haben sich bis zum heutigen Tag im Archiv der Grafen von Arco in Mantua erhalten. So schrieben die Notare Salvaterra und Isachus die Belehnung Ulrichs von Arco durch Bischof Konrad mit den Trienter Lehen vom 11. Oktober 1200 nieder17), der Notar Salvaterra ebenfalls die Belehnung mit dem Zoll von Torbole vom 23. Dezember des Jahres 18), während der Notar Vivianus die Zollverleihung vom 5. Juni 1207 zu Pergament brachte19). Aus letzterer Urkunde wurde die Aufzählung der Mauten übernommen. Die Reihenfolge der einzelnen Mautstellen wurde zwar nicht beibehalten, doch dürfte deswegen noch keine Interpolation angenommen werden, da die bischöfliche Verleihungsurkunde ohne Zweifel echt ist. Der folgende, mit „quod ipsi ..beginnende Passus lehnt sich an die bischöfliche Belehnungsurkunde vom 11. 10. 1200 an. Bis hierher dienten zweifellos echte Bischofsurkunden als Vorlage. 14) Orig. Mantua, Busta 9; die Tagesdatierung ist nicht lesbar. •5) Stumpf Nr. 417. io) Vgl. E. Winckelmann: König Philipp von Schwaben 1873 S. 458. 17) A. Franco a. a. O., S. 27. 18) Mantua Busta 9. 19) ebenda Busta 5.

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