Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WAGNER, Hans: Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 1898 bis 1910
Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 401 lekts, der in den naturalistischen Dramen oft vorgeschrieben war und den das Wiener Publikum offenbar schon damals schlecht vertrug. So mußte Schlenther, selbst ein Ostpreuße, zahlreiche Stücke „entberlinern“ und in eine der Bühnensprache angenäherte Umgangssprache umschreiben. Sehr bedacht war Jettel auch auf die Würde des Burgtheaters. Wendungen wie „dieses Stück ist für das Burgtheater nicht fein genug“ oder Hinweise auf die Eurgtheatertradition kommen in seinen Gutachten oft vor29). Er selbst bezeichnet es „vielleicht als übertriebene Prüderie“ die ihn sogar an der Erwähnung von Unterhosen in einem skandinavischen Volksstück Anstoß nehmen läßt30). Daß bei dieser auch für den Anfang unseres Jahrhunderts bemerkenswerten Geziertheit die naturalistischen Dramen weitgehende Verstümmelungen erlitten, läßt sich denken. Trotzdem ist er Gerhart Hauptmann und Schönherr, für dessen „Erde“ er lobende Worte findet, oft gerecht geworden. Er hat „Rose Bernd“ von der Zensur aus freigegeben, freilich auch bei der Lektüre der ersten Fassung von Hauptmanns „Grisel- da“ die erstaunliche Vermutung geäußert, daß der Dichter geisteskrank sei und in kurzer Zeit in eine Heilanstalt eingeliefert werden müsse 31). Der Zensor war nur zu einem Veto, nicht zur Genehmigung der Aufführung berechtigt, die der Generalintendanz zustand. Sie hat die Freigabe der Stücke oft von weiteren Streichungen und Änderungen abhängig gemacht. Aber außer dieser Stelle gab es für den Zensor noch eine weitere übergeordnete Instanz, wie er selbst einmal ganz freimütig gesteht. Das war Jetteis Gemahlin Martina, eine Tochter des sächsischen Senatspräsidenten Max Thierbach. Das französische Lustspiel „Die Liebe wacht“ von Caillavet und Flers hat Jettel bei der Lektüre großes Vergnügen gemacht. „Ich bin natürlich entzückt davon, wie ich überhaupt urban genug bin, diese leichthin geschriebenen Comödien den mühsam zusammengegrübelten deutschen Dramen vielfach vorzuziehen“. Als Zensor behielt er sich einige Striche vor und wollte nur noch seine Frau beiziehen, um „ein Urteil über die Schicklichkeit des ganzen Stückes und einzelner Stellen abzugeben“. Das konnte natürlich nicht gut ausgehen. Zwei Tage später muß Jettel seine Ansicht vollständig ändern: „Mulier locuta, res finita. Meine Frau hat das französische Stück gelesen und meint, es sei ausgeschlossen, dergleichen im Burgtheater zu bringen ... Ich muß gestehen, daß mir selbst bei der Lecture wiederholt recht bange wurde und das Gespenst einer ,Rose Berndt’ mir wiederholt erschienen ist. Ich glaubte, mein Gewissen durch einige kräftige Fragezeichen beschwichtigt zu haben, allein die Vorstellungen meiner Gattin haben es wieder geweckt und ich möchte heute sagen: lieber nicht!“. Jettel schreibt am Schluß: „Betrachten Sie also bitte mein erstes Votum als nul et non avenu und meine vorliegende Äußerung als Ab20) So z. B. bei Auernheimers „Der Unverschämte“, Bg. Th. SR, Kart. 1 Nr. I. 30) Bei Larsen-Rostrup „Per Bunkes Vergangenheit“, ebenda Kart. 4 Nr. 100. fi) Vgl. unten S. 408 f. Mitteilungen, Band 14 26