Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
REGELE, Oskar: Die Entwicklung der habsburgisch(-lothringischen) Militärdiplomatie
312 Oskar Regele légation pour tout ce qui concerne l’étude et la solution technique de questions militaires et navales. Ils sont revétus d’un caractére officiel. Malgré que faisant nominativement partié du personnel officiel sous les ordres du ministre chef d’ambassade ou de légation, ils ont une sphere propre d’acti- vité et une indépendance véritable; en effet, ils accomplissent un travail parallel, et souvant rival, ä célúi du ministre public, fournissant directement leurs rapports politiques ä leur ministre propre guerre ou marine ou aux chefs d’état-major. L’attaché militaire ou naval, personnage d’une nature douteuse et d’un rőle extrémement délicat, est aussi trés critiqué.“ Die erste Instruktion für den Militárattaché-Dienst stammt aus dem Jahre 1810, verfaßt von Radetzky als Chef des Generalstabes, genehmigt von Metternich als Außenminister und Graf Bellegarde als Hofkriegratspräsident. Vom Militárattaché wurde eine vollständige Kenntnis des zu beobachtenden Landes und seiner Nachbarn, des erschöpfenden Kriegspotentials, und die Wahrnehmung aller Kriegsgefahren gefordert, wobei auf die Notwendigkeit, bei der Beschaffung von Nachrichten den Dienst nicht zu kompromittieren, eindringlich hingewiesen wurde. Die folgenden Instruktionen der Jahre 1860, 1868 und 1873 erweiterten die Beobachtungen auf den Seekrieg, auf die politische Lage und die Fortschritte der Technik; bemerkenswert bleiben die Weisungen, die General von Gallina als Generalstabschef 1873 erlassen hat: „Im steten Hinblick auf die möglichst vollständige Aufklärung der eigenen Regierung über die militärischen Verhältnisse des fremden Staates bleibt es dem Militárattaché überlassen, diese Elemente einzeln zu betrachten . . . oder sie unter sich und mit der politischen Stellung des Staates, mit äußeren oder inneren politischen Vorgängen in Beziehung zu bringen . . . Die nahen Beziehungen auf dem Gebiete des Militärwesens und der Politik eines Staates erfordern, daß sich der Attaché bei seinen Beobachtungen nicht bloß auf den rein militärischen Standpunkt beschränke . . . daß er sich in seinem Verkehr nicht bloß auf militärische Kreise beschränke ... da die Armee über die politischen Verhältnisse häufig nicht hinreichend orientiert ist oder sich darüber nicht vorurteilsfrei ausspricht.“ Die 1873-er Instruktion war in jeder Beziehung derart ausführlich, daß ihr bis 1918 keine Neuauflage mehr folgte. Bisweilen überschritten die dem Militárattaché erteilten Befehle den Bereich der Instruktion und des bloßen Nachrichtendienstes. So hatte z. B. der Freiherr von Berlepsch in Bern (1908/13) die Zusicherung des eidgenössischen Generalstabes betreffend Verteidigung der Schweiz gegen jedweden Angreifer zu erlangen oder der Freiherr von Bienerth in Berlin (1908/17) Sonderaufträge hinsichtlich militärischer Kooperation auszuführen. Oberst Wolfgang Heller mußte sich sogar als Militárattaché in Teheran (1915/18) die seinem deutschen Kollegen gestellte Aufgabe „das eheste Eintreten Persiens in den Krieg auf Seite der Zentralmächte anzustreben“ zu eigen machen. Große Bedeutung kam der harmonischen Zusammenarbeit zwischen