Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
NECK, Rudolf: Ein eigenhändiges Testament Ulrichs von Eizing (1441)
Ein eigenhändiges Testament Ulrichs von Eizing (1441) 235 genannten Akten zu denken sein. Tatsächlich wurde das Archiv in den letzten acht Jahren schon von einer größeren Zahl von Forschern vor allem für heimatkundliche Arbeiten benützt. Aus diesem Archiv, über das hiemit ein erster, nur vorläufiger Bericht nach der Bergung geboten wird, stammt das im Anhang wiedergegebene Stück, das vielleicht auch deshalb von einer gewissen Bedeutung ist, da dieses beiderseits beschriebene Pergament einmal zur Gänze von der Hand Ulrichs von Eizing stammt, zum andern dürfte ihm seinem Inhalt nach ebenfalls ein besonderer, persönlicher Charakter zukommen. Es stammt aus dem Jahre 1441 und gehört zu jenen Urkunden, die von Kallbrunner und Wilhelm nicht gesehen und im Verzeichnis nicht berücksichtigt wurden und war bisher unbekannt. In den älteren Inventaren des Archivs wurde es wegen der Eigenhändigkeit immer als besonders „merkwürdig“ hervorgehoben. Zum ersten Mal wurde es in der großen Gotikausstellung in Krems im Jahre 1959 einer breiteren Öffentlichkeit vorgeführti7). Dieses Testament aus dem Jahre 1441 war bei der Neuordnung des Grafenegger Archivs in den Siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zusammen mit einigen anderen Familienurkunden der Eizinger in Fasz. I der Lade 170 aufbewahrt worden. Die früheren Urkunden dieses Faszikels wurden von Wilhelm und Kallbrunner im gedruckten Verzeichnis aufgenommen, sodaß angenommen werden kann, daß zur Zeit der Abfassung dieses Verzeichnisses das vorliegende Testament nicht mehr in dem Faszikel enthalten war; dies ist umso mehr anzunehmen, als die früheren Urkunden seit der Bergung nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr aufgetaucht sind. Derselbe Faszikel enthielt überdies noch ein späteres — offenbar nicht eigenhändiges — Testament Ulrichs aus dem Jahre 1459 samt einer vidi- mierten Abschrift des Propstes von Dürnstein aus dem Jahre 1460. Dieses letzte Testament Ulrichs ist mit der genannten Kopie heute nicht mehr aufzufinden. Wahrscheinlich waren diese beiden Stücke zur Zeit der Abfassung des gedruckten Inventars noch in demselben Faszikel; sie wurden, da nach 1450 datiert, bei der Aufnahme nicht berücksichtigt. Das vorliegende Testament, das Ulrich im besten Mannesalter, fast zwanzig Jahre vor seinem Ableben verfaßt hatte, war also nicht sein letztes und wurde durch die folgende Entwicklung überholt. Er selbst hat sich ja auch am Ende desselben, dem Rechtsgebrauch seiner Zeit durchaus entsprechend, den Widerruf und jede Änderung Vorbehalten. Aus dem Wortlaut geht überdies hervor, daß Eizinger auch schon früher offenbar zwei letztwillige Verfügungen zu Gunsten seiner Gattin erlassen hatte, die nunmehr durch die neuen Bestimmungen hinfällig wurden. Rechtsgeschichtlich bietet dieses Testament keine Schwierigkeit und paßt in allem gut zu dem bekannten Bild der erbrechtlichen Verhältnisse u) Ausstellung: Die Gotik in Niederösterreich. (Katalog). Wien 1959, S. 112, n. 352 (10).