Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

Rezensionen 571 gigkeit war eines der Hauptargumente für die Trennung von Verwaltung und Kommando und förderte das Übergewicht des Reichsmarineamtes gegenüber den anderen Marinebehörden. Wie zu erwarten, ergeben sich aus der vorliegenden Arbeit auch man­cherlei Seitenblicke auf die jeweilige außenpolitische Lage und die poli­tische Geschichte. Interessant ist etwa, daß 1896 erstmals der Krieg gegen England überhaupt in den Kreis der operativen Erwägungen einbezogen wurde, während man bis dahin England als Verbündeten oder im ungün­stigsten Fall als neutrale Macht ansah. Anderseits hielt Tirpitz noch 1904 an dem Gedanken eines Bündnisses mit Frankreich und Rußland gegen England fest. Weiter ist bemerkenswert, daß der Chef des Admiralstabes Büchsei mit dem Schlieffen-Plan nicht einverstanden war. Er wünschte Belgien und Holland neutral und deren Häfen für die deutsche Industrie offen zu halten, dafür jedoch die Durchfahrt in die Ostsee auf jeden Fall, auch unter Verletzung der Neutralität der nordischen Staaten, zu sperren. Schwierig gestaltete sich zeitweise die Zusammenarbeit der Marine mit dem Außenamt. Der Panthersprung z. B. erfolgte ohne Benachrichtigung des Admiralstabes und ohne daß dieser über die politische Bedeutung des Erscheinens eines deutschen Kriegsschiffes in marokkanischen Gewässern informiert war. Mit Rücksicht auf England riet übrigens selbst der Kaiser dem Reichskanzler und dem Außenamt von dieser Demonstration ab. Durch solche Tatsachen sowie auch zahlreiche andere Bemerkungen des Verfassers erfährt die gängige Anschauung vom persönlichen Regiment Wilhelms II. gewisse Einschränkungen. Diese wenigen Andeutungen mögen genügen, um zu zeigen, daß die vorliegende Arbeit durchaus nicht nur vom militärischen und auch nicht nur vom behördengeschichtlichen Standpunkt interessant ist, sondern viel­fältige Anregungen und Erkenntnisse auch zur allgemeinen Geschichte vermittelt. Hubatsch übt auch auf rein militärischem Gebiet ziemlich scharfe Kri­tik, vor allem an den operativen Erwägungen des Admiralstabes und für den ersten Weltkrieg auch an der taktischen Führung. Die gleiche Ein­stellung beherrscht auch die knappe Darstellung der Zeit nach dem ersten Weltkrieg, in der es keinen eigentlichen Admiralstab gab. Wertvoll sind die im Anhang abgedruckten Quellen mit den wichtigsten organisatorischen Verfügungen. In der Anlage 31 wäre vielleicht eine Auf­lösung der zahlreichen und nicht ohne weiteres verständlichen Abkürzungen wünschenswert. Das Personenregister ist ziemlich knapp geraten — es fehlen selbst die Vornamen —, bedauerlicher aber ist das Fehlen eines Sachregisters, zumal bei einer so komplizierten und vielfältigen Materie, wie es die Behördengeschichte nun einmal ist. Im übrigen ist diese sehr gründliche und quellenmäßig wohl fundierte Arbeit — die erste zusammen­fassende Darstellung des Themas — für die Kenntnis der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts sehr wertvoll und es wäre nur zu wünschen, daß der Verfasser nach dem Admiralstab auch die anderen obersten Ma­rinebehörden einer eingehenden Untersuchung unterziehe. Walter Wagner (Wien).

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