Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
Rezensionen 569 deutschen Marine behandeln (S. 11). Als Basis dient eine sehr intensive Arbeit im ehemaligen deutschen Marinearchiv, im ehemaligen Deutschen Reichsarchiv, im politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Bonn sowie im preußischen geheimen Staatsarchiv. Neben diesen Akten sind auch mehrere Nachlässe und Tagebücher — z. T. in Privatbesitz — sowie eine reiche Literatur verarbeitet. Die Bewältigung der Doppelaufgabe erweist sich als überaus schwierig, zumal es dem Admiralstab nie gelang, einen wirklich bestimmenden Einfluß auf die Gesamtgestaltung und den Einsatz der Seemacht zu gewinnen und daher seine Pläne bisweilen recht phantastisch ausfielen. So läuft die Darstellung der Operationspläne und die eigentliche Behördengeschichte doch eher nebeneinander her und dies erschwert die Übersicht. Eine Behördengeschichte der deutschen Admiralität muß selbstverständlich die gesamte Behördenorganisation der Marine in Betracht ziehen und so bietet die vorliegende Arbeit auch tatsächlich einen Überblick über die gesamte Führungsorganisation seit den Anfängen der preußischen Marine. Ähnlich wie etwa in der österreichischen Marine sind zunächst das Verhältnis zum Heer und dann innerhalb der Marine selbst das Verhältnis zwischen Kommando und Verwaltung problematisch. Früher als in Österreich erhielt die preußische Marine bereits 1853 die Selbständigkeit vom Heer, um dann allerdings 1861—-1871 durch die Personalunion des Kriegsund Marineministers wieder in engeren Zusammenhang mit der Landmacht zu treten. Nach 1871 bzw. 1875 bahnte sich eine ziemlich enge Zusammenarbeit zwischen dem Admiralstab und dem Großen Generalstab an, ja die Organisation des Großen Generalstabes galt für die Marine als vorbildlich; der Gedankenaustausch wurde sogar durch gegenseitige Kommandierungen von Offizieren intensiviert. Am Vorabend des ersten Weltkrieges riß diese Bindung jedoch weitgehend ab. Erst die Schwierigkeiten der Nachkriegszeit brachten beide Wehrmachtteile einander näher. Mit der neuerlichen Aufrüstung traten aber die Sonderinteressen wieder schärfer zutage und gerade von seiten des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine kam ziemlich heftiger Widerstand gegen das Oberkommando der Wehrmacht. Verwaltung und Kommando waren zunächst 1853—1859 und dann 1871 bis 1889 vereinigt. Seit der Neuordnung Wilhelms II. von 1889 machte sich dann eine verhängnisvolle Zersplitterung der Marinebehörden geltend; seit 1898/99 gab es acht Behörden, die dem Kaiser unmittelbar unterstanden und voneinander unabhängig waren. Dauernde Machtkämpfe und ein un- äblässiges Schwanken im Einfluß und in der Stellung jeder einzelnen Im- mediatstelle je nach der Persönlichkeit des Leiters waren die wohl unausweichliche Folge. Bei der Besetzung der Stellen spielte die Beziehung zu den übrigen leitenden Admiralen, vor allem zu Tirpitz, eine ausschlaggebende Rolle. Der Kaiser selbst stand diesem Chaos ziemlich hilflos gegenüber und das Reichsmarineamt, also die Verwaltungsstelle, wurde unter der rücksichtslos machtgierigen Leitung Tirpitz’ zur entscheidenden Instanz. Selbst Prinz Heinrich von Preußen mußte weichen, sobald er sich mit Tirpitz schlecht vertrug. Nicht einmal der Weltkrieg bewirkte eine straffere Organisation, obwohl nun sogar Tirpitz die Fehler der Vergangenheit auszugleichen versuchte.