Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

Österreich 521 1000 bis 1200 Gulden zu bezahlen und die Verrechnung der Ausgaben ent­weder Trehet oder dem Hauptmann der Favorita oder einem anderen Be­amten der Hofkammer auf getragen, damit die Arbeitsleute jede Woche richtig bezahlt werden, um bei der fortgeschrittenen Jahreszeit die Garten­arbeit nicht zu unterbrechen. f. 208 r — 209 r. 187 1712 Juli 1, Preßburg. Vortrag des Obersthofmeisteramtes über die Besoldungsausfertigung für den Medaillen-Inspektor (Gustav) Hereus. H. wurde vom Kaiser Joseph I. 1710 als Medaillen-Inspektor mit jährlich 1500 Gulden Besoldung aufgenom­men, wobei ihm auf kaiserl. Befehl eine Hälfte der Besoldung vom Oberst­hofmeisteramt durch das Hofzahlamt und die andere durch den damaligen Kammerzahlmeister Pilati angewiesen wurde. Nun soll H. mit der gleichen Besoldung in Dienst genommen werden und auch der Besoldungsrückstand soll vom Hof zahlamt bezahlt werden. Wenn dies der Fall wäre, so wird der Befehl erwartet, ob H. ab 1. Oktober 1711 oder vom Tage der Wiederauf­nahme in den Dienst des Kaisers (Karl VI.) die Besoldung zu zahlen ist, weil ihm seit Ende September 1711 nichts mehr gezahlt wurde. Wie verlautet, wolle die Hofkammer H. seine Besoldung und den Rückstand anweisen, obwohl solches allein dem Obersthofmeisteramte zustehe und dies ein Präzedenzfall wäre, wenn ein unter dem Oberstkämmererstabe stehender Hofbediensteter durch die Hofkammer besoldet werde. Der Kaiser werde es sicher dabei bewenden lassen, daß H. wie 1710 die Besoldungsanweisung durch das Obersthofmeisteramt erhält. f. 233 v — 235 r. 188 1712 August 22, Wien. Johann Adalbert Kratockwill, Maler, um den Titel eines Hofmalers. K. wird auf Grund seines Ansuchens und weil er in gewöhnlicher Malerei und besonders „auf Indianische Manier“ besondere Kunststücke erfinden und verfertigen könne, mit dem Titel eines kaiserl. Hofmalers begnadet. f. 244 r v. 189 1712 September 27, Wien. Vortrag über den gegenwärtigen Obersthofmeisteramts-Stab und dessen Bediente sowie die diesen zustehende Besoldung und das Kostgeld (mit der Gegenüberstellung unter Kaiser Joseph I.). a) Früher waren 2 Tapezierer und 1 Gehilfe angestellt, der Kaiser habe aber einen Tapezierer und 1 Gehilfen mitgebracht und den schon 40 Jahre dienenden von Ks. Joseph I. hinterlassenen Tapezierer und Gehilfen auf den Vortrag im Februar 1712 (siehe nro. 184) bestätigt, sodaß derzeit 2 Tapezierer und 2 Gehilfen in Diensten stehen, die wegen der großen Menge der Tapisserien und der übrigen Arbeit genug zu tun haben und auch gebraucht werden. Die Tapezierer erhalten die frühere Besoldung von jährlich 200 Gulden und als „Oberoffiziere“ dazu täglich 1 Gulden Kostgeld, die Tapezierergehilfen erhalten die frühere Besoldung von 72 Gulden und 28 Gulden und als „Unteroffiziere“ dazu täglich 45 Kreu­zer Kostgeld. Das Kostgeld betrug früher für den Ober- und Unter­tapezierer wöchentlich 3 Gulden 40 Kreuzer, der Tapezierergehilfe erhielt die Hoftafel. f. 280 v, 281 r. b) Der Architekt werde nur bei den Komödien und Opern gebraucht. Über ihn wird gleich dem übrigen dabei verwendeten Personal dem Kaiser ein separates Gutachten übergeben werden. Seine Besoldung ist wie früher 1080 Gulden. f. 296 v, 297 r.

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