Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

GOLDINGER, Walter: Das ehemalige Adelsarchiv

Österreich 495 können“. Mit Entschließung d. d. Laxenburg, 24. Mai 1813, nahm der Kaiser dies zur Kenntnis, ohne eine weitere Verfügung zu treffen28). Metternich war den Plänen zur Errichtung einer heraldischen Kammer weiterhin gewogen. Nur beim Kaiser blieben seine Vorschläge liegen, der anscheinend vergaß, daß ihm darüber schon berichtet worden war und die Abfassung eines neuen Gutachtens betrieb. So unterbreitete Metternich im Jahre 1816 zwei Vorträge, einen vom 18. März, der unerledigt blieb, und einen weiteren vom 9. Dezember, der auf die kaiserliche Rückfrage zurück­ging. Den Anstoß zu dem ersten Schritt gab eine Anregung des Vizepräsi­denten der Zentralorganisierungshofkommission Stahl, der auf die beson­deren Verhältnisse in den nach dem Wiener Kongreß neuerworbenen Ge­bieten hinwies, welche eine Vereinheitlichung des österreichischen Adels­rechtes erheischten. Erst jetzt ergriff Metternich die Gelegenheit, die von Hormayr und Neuhaus herrührenden beiden Memoranden dem Kaiser vor­zulegen. Er habe dies bisher unterlassen, weil für die Errichtung eines heraldischen Etablissements ruhigere Zeiten abgewartet werden mußten und weil die Staatskanzlei nicht die Absicht habe, dem heraldischen Institut einen so weiten Umfang zu geben. Im allgemeinen griff aber der Staatskanz­ler den Gedanken auf und beantragte nun, ein Reichsheroldsamt zu schaffen, das grundsätzlich unabhängig von den zentralen Hofstellen für das erste der Staatskanzlei untergeordnet werden sollte. Es müsse aber doch die Frage gestellt werden, ob es sich bloß um eine zentrale Prüfungsstelle nach den Vorschlägen der Zentralorganisierungshofkommission oder doch um ein heraldisches Büro im eigentlichen Sinne handeln solle. Er wolle dieses der allumfassenden Weisheit des Kaisers anheimstellen. Die Dinge kamen nun tatsächlich in Fluß und durchliefen den üblichen Aktenweg. Doch die eingeholten Gutachten der obersten staatlichen Zentralstellen lauteten ablehnend. Im wesentlichen bewegten sie sich in den hergebrachten Gedankengängen. Wie meist in solchen Fällen, befürchtete man eine Beein­trächtigung der eigenen Kompetenzen. Das neue Amt könne daher nur konsultative Aufgaben haben, eine Zersplitterung der Verwaltung müsse vermieden werden, die Frage, ob es sich um eine gesamtstaatliche Institu­tion handeln solle, mache Schwierigkeiten. Im übrigen müsse man gerade in Ungarn dem Geist der Aristokratie entgegenwirken, man müsse die Ge­müter zum Verzicht auf staatsschädliche Immunitäten bestimmen. Zwischen den Zeilen ist zu lesen, daß die Einrichtung eines Heroldsamtes diesen Zielen entgegenwirken würde. Nach einiger Verzögerung, die in dieser Frage schon herkömmlich war, erging eine kaiserliche Entschließung vom 6. De­zember 1817, daß das Projekt eines Heroldsamtes auf sich zu beruhen habe 29). 2S) AVA: Adelsgeneralia 1/4, 36 ex Mai 1813. 2#) HHStA: Staatskanzlei, Vorträge 303, 9. XII. 1816.

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