Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

GOLDINGER, Walter: Das ehemalige Adelsarchiv

494 Archivberichte Wappenbilder ohne erläuternden Text. Die große Masse der Konzepte zu den österreichischen Adelsdiplomen erwähnt er nicht. Lebhaft beklagt er, daß dort der Taxator und die Wappenmaler das oberste genealogisch­heraldische Tribunal bildeten. Hormayr kommt zum Schluß, daß Nutzen und Notwendigkeit einer heraldischen Kammer evident seien. Diese solle nicht in den Wirkungskreis anderer Behörden eingreifen, sondern ein allgemeines Depositorium der Adelstitel und scientifisches Tribunal dar­stellen. Unter dem Eindruck der ersten Denkschrift Hormayrs verfaßte der Staatskanzler Metternich am 22. Mai 1811 einen Vortrag an den Kaiser, in dem er über die nach dem Tode des Wappenkönigs Beydaels getroffenen Maßnahmen berichtete und die Frage aufwarf, ob sie den Grundstock für ein heraldisches Büro bilden könnten. Mit kaiserlicher Erlaubnis wolle er darüber einen abgesonderten Vortrag erstatten. Dazu kam es jedoch nicht. Die kaiserliche Entschließung erging erst nach 17 Jahren, am 5. Februar 1828 ! 2G) Außer Hormayr entwickelte auch ein anderer Fachmann, der Sekretär des böhmischen Großpriorats des Malteserordens, Theodor Josef Neuhaus, der vorher mit Beydaels zusammengearbeitet hatte, ein „Ideal über die Errichtung eines Departements der Heraldik für das österreichische Kaiserreich“. Ungarn will er von vornherein ausgenommen wissen. Der Adel sei die erste und wichtigste Klasse der Staatsbürger, er stehe unmittel­bar zwischen Monarchen und Volk. Eine heraldische Kammer könne diesen ersten Stand gegen alle Angriffe in seinen Prärogativen schützen. Zugleich würde sie eine Beratungsstelle des Hofes und der Hofstellen für Heraldik und Genealogie, zugleich ein nützliches Depot für alle den Adel betreffenden Urkunden bilden können. Neuhaus stellt sich die heraldische Kammer als Behörde mit Entscheidungsbefugnis vor. Das Amt könne sich aus dem Erträgnis der Taxen selbst erhalten26 27). Unabhängig von diesen Erwägungen und Bestrebungen brachte im Jahre 1813 der Hofagent Freiherr von Haan ein Gesuch um Kreierung der Stelle eines heraldischen Archivars ein. Im Votum des nachmaligen Freiherrn von Kübeck, der diesen Akt in der Vereinigten Hofkanzlei zu bearbeiten hatte, wird hervorgehoben, daß diese persönliche Bitte auf die Schaffung eines eigenen heraldischen Archivs hinauslaufe, dessen Errichtung aber weder notwendig noch tunlich sei. Für die Reichsadelsakten sorge eine eigene Hofkommission. Eine Vermischung der eigentlichen Reichsakten mit jenen aus der österreichischen, ungarischen und siebenbürgischen Hofkanzlei sei nicht möglich, das Gesuch falle in die Reihe jener Projekte, „die aus undeut­lichen Ideen und Wünschen abgeleitet sind und nur zurückgewiesen werden 26) HHStA: Staatskanzlei, Vorträge 278, 22. V. 1811. 27) HHStA: Registratur d. HHStA, 15/1811. Gesamtinventar d. Wiener- Haus-, Hof- u. Staatsarchivs 2, 394 f.

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