Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
LENZENWEGER, Josef: Der geistliche Protektor der deutschen Nationalkirche und des Priesterkollegs Sta. Maria dell'Anima in Rom
D. geistl. Protektor d. deutschen Nationalkirche u. d. Priesterkollegs usw. 385 es Wunsch des Heiligen Vaters, die Bemerkungen bezüglich der Ernennung des Kardinal-Protektors nicht im Breve selber anzuführen, sondern sie durch eine gleichzeitig zu übergebende Note der Botschaft bekanntzugeben. Colloredo hatte zwar die Ermächtigung in der Tasche, einem solchen Vorgehen zuzustimmen, antwortete aber diplomatisch, er sei der Überzeugung, die kaiserliche Regierung werde kein Hindernis sehen, der Sache beizutreten. Gleichzeitig erbat er eine vorherige vertrauliche Mitteilung der beabsichtigten Note, um in Wien endgültige Weisungen einholen zu können 2C). Der ausersehene Kardinal-Protektor nahm jedoch die Mitteilung, daß er eine jährliche kaiserliche Subvention für seine Tätigkeit bekommen solle, mit einer gewissen Befangenheit und Zurückhaltung auf. Zu Personen seines engsten Vertrauens äußerte er sich, er sei sich im Unklaren, welche Motive der Kaiser mit dieser Gnade verbinde. Er wisse nicht, in welches Verhältnis zum Kaiser und dessen kirchlichen Interessen er damit trete. Der Botschafter wurde daher angewiesen, den Kardinal zu beruhigen. Der Kaiser wolle dadurch jenen Verdiensten eine gebührende Anerkennung zuteil werden lassen, die sich der Kardinal anläßlich der Visitation der Anima erworben habe. Er solle dadurch nur in die Lage versetzt werden, mit reicheren Mitteln auch in Zukunft für das Gedeihen und Aufblühen der Anima zu sorgen* 27). Der Kultusminister hätte sogar noch gewünscht, man solle gegenüber Reisach folgendes hervorheben: Man wolle ihn dadurch in die Lage versetzen, in Rom eine solche Stellung einzunehmen, daß auch im Falle eines Konklaves die österreichischen Kardinäle darauf rechnen dürften, von ihm alle in einem so wichtigen Falle erforderlichen Informationen über die Lage zu erhalten 28). Anfangs Dezember 1858 wurde nun der Entwurf der angekündigten Note übergeben. Darin stand nur von einem Einvernehmen mit dem Kaiser bei der Ernennung des ersten Protektors. Bezüglich der etwa folgenden wurde nichts ausgesprochen. Der Botschafter wies gleich anläßlich der Übergabe auf diesen Umstand hin. Der Kardinalstaatssekretär beteuerte, er sei sicher, daß die Note gewiß die kaiserliche Regierung beruhigen werde, sagte aber eine entsprechende Überprüfung des Sachverhaltes zu, wenn dies von der Regierung gewünscht werde29). In Wien überlegte man zwar noch kurze Zeit30), doch der Kaiser gab 26) VIII 14, Colloredo an Buol (Or. ebd.). 27) IX 5, Buol an Thun (Konz. ebd.). 28) IX 7, Thun an Buol (Or. ebd.); für die Weitergabe dieser Anregung nach Rom finde ich keinen aktenmäßigen Niederschlag; sie dürfte also nicht erfolgt sein. 29) XII 4, Colloredo an Buol (Or. ebd.). 30) XII 16, Weitergabe durch Buol an Thun (Konz, ebd.); XII 27, Rückgabe durch Thun an Buol (Or. ebd.). Mitteilungen, Band 13 25