Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

LENZENWEGER, Josef: Der geistliche Protektor der deutschen Nationalkirche und des Priesterkollegs Sta. Maria dell'Anima in Rom

384 Lenzenweger dem wurde es nichts aus dieser Absicht, denn inzwischen war am 15. März 1858 Silvestri, der uns schon bekannte Reggente der Anima und Dekan der Rota, in die Zahl der Purpurträger berufen ls) und zum Pro­tector nationis Austriacae ernannt worden18 19). Seit 1854 hatte man sich bereits von österreichischer Seite für ihn um diese Ehrung bemüht20), obwohl er nicht einmal Deutsch konnte17). Die wirkliche Absicht des Außen­ministeriums ging aber darauf hinaus, den lästigen Silvestri in der Anima- Angelegenheit dadurch auszuschalten. Man wäre ihm auch ein italienisches Bistum zu geben willig gewesen, wenn er dafür eine Eignung besessen hätte. Wie gering in Wirklichkeit die Freude Österreichs über die Erhebung Sil­vestris war, kann man aus folgender fürsorglichen Bemerkung Thuns ent­nehmen: Jetzt muß man aber darauf sehen, daß es zu keiner Erhöhung der Taxen anläßlich der Ernennung von Erzbischöfen und Bischöfen komme. Das Geld fließe ja in die Tasche des Kardinal-Protektors19). Darum kam der Ministerpräsident und Außenminister anläßlich seines Vortrages beim Kaiser auf diese letzte Angelegenheit gar nicht mehr zu sprechen. Er trug aber alle Probleme vor, die mit der Billigung des vor­gelegten Entwurfes für das neue Statut der Anima zusammenhingen. Dar­unter befand sich auch die Anregung, Kardinal Reisach dem Papst für die Ernennung zum Kardinal-Protektor der Anima vorzuschlagen und ihm eine jährliche Pension von 3000 Scudi auszuhändigen21). Kaiser Franz Joseph genehmigte auch diesen Antrag22). Der Botschaf­ter wurde mit entsprechenden Anweisungen23) ausgestattet und sprach nun bei Kardinalstaatssekretär Giacomo Antonelli und Kardinal Reisach vor. Der Staatssekretär antwortete, es werde seiner Überzeugung nach keine Schwierigkeiten bereiten, die vorgebrachten Wünsche bezüglich der Er­nennung und Person des Kardinal-Protektors zu berücksichtigen. Er wür­digte auch den Entschluß, dem Kardinal-Protektor eine jährliche Pension auszuhändigen. Die Bemerkungen zum Statut erbat er vom Botschafter noch schriftlich. Reisach war noch vorsichtiger: Er wollte sich nicht äußern, bevor nicht die Entscheidung des Heiligen Vaters erfolgt sei24). Antonelli blieb weiter freundlich. Nach Empfang und Studium der schriftlichen Bemerkungen zum Statut25) meinte er, daß sie keinen An­stand von Seite der päpstlichen Regierung verursachen würden. Doch wäre 18) S. Schmidlin, ebd. 19) VII 25, Thun an Buol (Or. StA Adm. Reg. F 26/4). 20) 1857 IX 23, Buol an Thun (Konz, ebd.); X 7, Thun an Werner (Or. ebd.). 21) 1858 V 6, Or. ebd. 22) Laxenburg, VII 6, Or. ebd. 23) VII 12, Buol an Colloredo (Or. StA u.A.). 24) VII 31, Colloredo an Buol (Or. StA Adm.Reg. F 26/4). 26) Vom VII 31, wie aus dem Bericht Colloredos vom XII 4 an Buol hervor­geht (Org. StA ebd.).

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