Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
LENZENWEGER, Josef: Der geistliche Protektor der deutschen Nationalkirche und des Priesterkollegs Sta. Maria dell'Anima in Rom
D. geistl. Protektor d. deutschen Nationalkirche u. d. Priesterkollegs usw. 383 In Wien dachte man in dieser Hinsicht nicht mehr so staatskirchlich wie in der kaiserlichen Botschaft zu Rom. Immerhin meinte Thun, es sei doch sehr wünschenswert, schon im Statut eine Sicherung dafür einzufügen, daß wenigstens keine dem Kaiser mißliebige Person mit dem Amte eines Kardinal-Protektors betraut werde. Sollte man aber eine solche Klausel im Statut selber nicht erreichen können, so solle man auf dem Wege des Notenwechsels zwischen Botschaft und Staatssekretariat eine solche Sicherung erreichen12), eine Lösung, an die Buol schon zuvor gedacht hatte; er hielt sie sogar für ausreichend 1S). Mit der Bestellung eines Kardinal- Protektors hing noch eine delikate Frage zusammen. Deswegen bediente sich der Botschafter bei der Berichterstattung darüber ausnahmsweise der französischen Sprache: immer wieder begegne der Wunsch, es möge für den geistlichen Protektor von seiten Österreichs „une allocation annuelle“ fixiert werden14). Gleichzeitig meinte der Botschafter, es sei vielleicht zweckmäßig, auch das Amt eines Protektors der österreichischen Nation bei dieser Gelegenheit wieder aufleben zu lassen. Dieser Kardinal habe dann die Aufgabe, die österreichische Kirche im Kardinalskollegium zu vertreten und überhaupt im Einvernehmen mit dem Botschafter die österreichischen Kircheninteressen zu wahren. Die Einkünfte bestünden in feststehenden Geschenken, die die Erzbischöfe und Bischöfe bei Gelegenheit der Abholung ihrer Ernennungsbullen zu machen die Gepflogenheit haben. Grundsätzlich sei für beide Ämter an Reisach gedacht13). Thun befürwortete durchaus die Ernennung Reisachs zum Kardinal- Protektor der Anima und begrüßte warm die beabsichtigte Gewährung einer jährlichen Entschädigung 12), womit sich auch der Finanzminister einverstanden erklärte 15). Frankreich gebe sich auch größte Mühe, seinen Einfluß in Rom aufrecht zu erhalten. Erst unlängst sei z. B. dem Bischof Clemens Villecourt16) zu seiner Erhebung als französischer Kronkardinal verholfen und ihm bei dieser Gelegenheit ein Einkleidungsbeitrag und eine ständige Staatspension gewährt worden17). Deswegen sei auch die Ernennung eines Protektors der österreichischen Nation sehr wichtig. Reisach eigne sich dafür vorzüglich, weil er dem österreichischen Kaiserhaus sehr ergeben sei. Trotz12) IV 15, Thun an Buol (Or. ebd.). 13) III 22, Buol an Thun (Konz, ebd.); s. Richard Blaas, Das österreichische Kardinalsprotektorat d. Deutschen u. d. Österreichischen Nation im 18. u. 19. Jh., in: Mitteilungen d. Öst. Staatsarchivs, 10. Bd. (1957), bes. S. 168—177. 14) I 16, Colloredo an Buol (Or. ebd.). 15) IV 23, Außenministerium an Finanzministerium (Konz, ebd.); IV 29, Finanzministerium an Außenministerium (Or. ebd.). 16) Am 17. Dezember 1855 (s. Josef Schmidlin, Papstgeschichte der neuesten Zeit, Bd. II (München 1934), S. 302). 17) IV 17, Außenministerium an Finanzministerium (Konz. StA Adm. Reg. F 26/4).