Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

LENZENWEGER, Josef: Der geistliche Protektor der deutschen Nationalkirche und des Priesterkollegs Sta. Maria dell'Anima in Rom

382 Lenzenweger damit rechne, nach Beendigung der Visitation selbst Kardinal-Protektor zu werden c). Man machte sich nun in Wien Gedanken über die dadurch zu befürch­tende Herabminderung des kaiserlichen Einflusses auf die Anima. Es be­stehe die Gefahr, daß aus dem weltlichen Protektorat eine bloße Ehrensache werde. Der zur Stellungnahme aufgeforderte Kultus- und Unterrichts­minister Thun schlug daher vor, man solle bei der Neuregelung folgende Bestimmung durchzusetzen versuchen: Der Kardinal-Protektor wird vom Papst nur im Einvernehmen mit dem Kaiser ernannt. Ferner müsse man auf die Festigung der Stellung des Rektors Wert legen. Dieser habe ja auch ein wichtiges Wort bei der Aufnahme der Kapläne ins Priesterkolleg mitzureden. Man solle auch trachten, bei der erstmaligen Zusammensetzung des Verwaltungsrates einen entsprechenden Einfluß auszuüben und, wenn sich schon die Forderung nicht durchsetzen lasse, daß die Verwaltung der Temporalien unter Aufsicht der kaiserlichen Botschaft durchgeführt werde, müsse man doch wenigstens verlangen, daß ein jährlicher Rechnungs­abschluß dem Kaiser zur Kenntnis gebracht werde* 7). Colloredo erhielt also entsprechende Weisungen 8) und fand bald Gelegenheit zur Aussprache mit Reisach. Dieser ging in gewohnt freundlicher, aber auch bestimmter Weise auf die Anliegen ein, nachdem er zu Beginn der Unterredung betont hatte, im allgemeinen stimme er mit der Meinung seines Gesprächspartners überein. Freilich, die Vorlage und Beurteilung der Rechnungen müsse bei der Kon­gregation für die Bischöfe und Regularen durch den Kardinal-Protektor erfolgen. Es stehe aber nichts im Wege, eine Abschrift auch über die Botschaft der österreichischen Regierung zukommen zu lassen. Für die Aufnahme von Priestern ins Kolleg sei der Kardinal-Protektor zuständig. Der Rektor könne entsprechende Anträge stellen. Außerdem erwähnte er, daß er zur Zeit mit der Abfassung eines Entwurfes für ein neues Statut der Anima beschäftigt sei. Er werde diesen zuerst dem Heiligen Vater vor­legen und dann auch der kaiserlichen Regierung9). Bald darauf gingen auch die Versprechungen des Kardinals in Erfüllung, nachdem der Papst den Entwurf gebilligt hatte10). Freilich stand in dem neuen Statut nichts von einer Beteiligung des Kaisers an der Auswahl und Ernennung des geistlichen Protektors11). «) IX 12, Colloredo an Buol (Or. ebd.). 7) X 7, Thun an Unter Staatssekretär Josef Frh. v. Werner im Außenmini­sterium (Or. ebd.). 8) X 23, Werner an Colloredo (Or. StA u.A.). 9) XI 10, Colloredo an Buol (Or. StA Adm. Reg. F 26/4); Buol an Thun (Konz. ebd.). 10) 1858 II 13, Colloredo an Buol (Or. ebd.); II 23 Weitergabe an Thun (Konz. ebd.). u) II 27, Colloredo an Buol (Or. ebd.).

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