Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
LENZENWEGER, Josef: Der geistliche Protektor der deutschen Nationalkirche und des Priesterkollegs Sta. Maria dell'Anima in Rom
Der geistl. Protektor d. deutschen Nationalkirche u. d. Priesterkollegs 381 geradezu als Patronat bezeichnet wurde. Freilich, eine ausdrückliche kirchliche Anerkennung dieses Zustandes fand nie statt. Papst Gregor XIII., der bekanntlich die Güter der Anima dem Germanikum einverleiben wollte, hat sogar die Tatsache des kaiserlichen Protektorates mündlich bestritten. Aber schon 1699 finden wir ein höchstes und ausschließliches Protektionsrecht beim Kaiser, das 1742 auf Bitten der Anima-Provisoren durch Benedikt XIV. ausdrücklich Maria Theresia (nicht Karl VII. von Bayern) und damit Österreich zugesprochen wurde. Flir folgerte daraus: Es ist daher sowohl die kaiserliche als auch die päpstliche Protektion in der Geschichte begründet. Er meinte, die eine könne durch den österreichischen Gesandten in Rom ausgeübt werden, die andere aber durch einen Kardinal-Protektor, der am besten von Papst und Kaiser gleichzeitig ernannt werde. Die weltliche Protektion habe die weltlichen und die geistliche die geistlichen Angelegenheiten zu beschützen-). In diesem Sinn machte nun der neue österreichische Botschafter Franz Graf Colloredo-Wallsee an den Minister des Äußeren und Ministerpräsidenten Karl Ferdinand Graf von Buol-Schauenstein in Wien nach gründlichem Studium Vorschläge und erklärte sich mit den Auffassungen Fürs einverstanden2 3). Auch Fürsterzbischof Othmar Kardinal von Rauscher äußerte sich ähnlich. Er meinte, es sei am besten, wenn als Protektor für Kirche und Hospiz im Einvernehmen mit dem Kaiser vom Papst ein in Rom residierender Kardinal aufgestellt werde. Dieser solle nach Möglichkeit deutschsprachig sein4). In den Überlegungen und Verhandlungen der folgenden Zeit präzisierten sich daher immer klarer einige Gedanken heraus. Die Anima habe einen weltlichen Protektor im österreichischen Kaiser, dem dieses Recht auf Grund seiner Verdienste um Kirche und Hospiz seit alter Zeit zustehe. Neben diesem weltlichen Schutzherm ist aber auch noch ein geistlicher notwendig, da es sich bei den Stiftungen zur Anima eben um causae piae handle. Besonders Kardinal Karl August Graf Reisach betonte diese Auffassung. Er war nach der Versetzung Brunellis auf das Bistum Osimo im Kirchenstaat dessen Nachfolger als Vorsitzender der Visitationskommission geworden. Colloredo kam natürlich jetzt auch zur Erkenntnis, daß dann auf die Dauer das eigentliche Oberhaupt der Stiftung eben der Kardinalprotektor sein werde 5). Außerdem wußte er bald nach Wien zu berichten, daß Reisach 2) 1856 VII 14, Bericht Fürs an den öst. Botschafter (Or. StA Adm.Reg. F 26/4). 3) X 18, Or. ebd. 4) 1857 II 5, Privatschreiben an den Kultusminister Leo Graf Thun-Hohenstein (Or. A.A.). 5) VI 4, Colloredo an Buol (Or. StA Adm.Reg. F 26/4).