Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
MIKOLETZKY, Hanns Leo: Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker
240 Hanns Leo Mikoletzky Summen hören, wenn wir lesen, daß Joseph II. „22 Millionen Coupons — so nannte man damals die Staatspapiere —, die er vom Vater ererbt hatte, verbrennen ließ“ 48). Aber wir wissen noch immer nicht, wie dieses Vermögen zustande kam. In der schon genannten Forderung an Frankreich beziehungsweise den Einkünften der lothringischen Reichsgrafschaft Falkenstein kann es nicht seinen Ursprung haben. Dagegen existiert bereits 1737 ein in Wien am 31. Oktober abgeschlossener Familienvertrag zwischen Franz Stephan als schon regierendem Großherzog von Toskana und Anna Maria Luisa de’Me- dici, der seit 1716 verwitweten Kurfürstin von der Pfalz und Erbin des Allodialgutes, also des Privatvermögens, ihres am 9. Juli 1737 verstorbenen Bruders, des Großherzogs Gian Gastone von Toskana, der der letzte männliche Sproß des Hauses Medici war. Sie war die Tochter Cosimos III. und hatte 1691 Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg geheiratet, dessen Schwester die Großmutter Maria Theresias war. Anna Maria de’Medici starb am 18. Februar 1743 zu Florenz. In jenem Familienvertrag, aber auch in ihrem Testament vom 5. April 1739, zu dem noch vier Kodizille, das letzte vom 21. Oktober 1742, kamen, vermacht sie ihrem „Cugino“ (Vetter) gegen Übernahme von Schulden und gegen Bezahlung einer standesgemäßen Unterhaltssumme an Anna Maria alle Allodialien, die sich am Tag ihres Todes in ihrem Besitz befinden49), sowie alle Gemälde, Statuen, Bibliotheken und sonstigen Zierraten, diese allerdings „ä Condition expresse que de ce qui est pour ornement dans l’Etat, pour vtilité du Public, ou pour attirer la Curiosité des Etrangers, il n’en sera rien transporté et enlevé hors de la Capitale et de l’Etat du Grand Duché“. Khevenhüller behauptet allerdings, sie hätte „darinnen und in denen beigerückten Codicillen so ville Legata gemacht, daß die gantze Erbschafft damit in fraudem dictae conventionis exhauriret worden und dem Hertzog in allem nicht mehr dann 17 Scudi überbliben sein sollen, wesswegen auch Se. Kö. H. die Erbschafft nur cum beneficio adiret“. Doch dürften diese Bemerkungen, wie so manches bei Khevenhüller, reiner Hoftratsch sein, der vielleicht auf absichtlich ausgestreute Gerüchte aus dem Kabinett des Großherzogs zurückgeht. Denn in anderen, wohl besser unterrichteten Kreisen sprach man von der Höhe der Hinterlassenschaft noch so lange, daß Podewils noch 1747 davon hört und seinem König von „la riche succession, qu’il a recueillie de (Wallnerstraße Nr. 3), in: Monatsblatt des Altertums-Vereines zu Wien. 10. 1911—1913, S. 220 ff. 48) Johann Graf Mailáth, Geschichte des österreichischen Kaiser Staates. 5. 1850, S. 125. Wolf-Podewils wiederholt diese Nachricht S. 471. Vgl. Arneth a. a. 0. 7, S. 206. 49) HHStA. Lothringisches Hausarchiv. Abt. 1, Karton 39. D IV. 10 (Familienvertrag) und Abt. 3, Karton 187 Nr. 110 (Testament). Vgl. dazu Turba a. a. O.. S. 32 ff.