Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

MIKOLETZKY, Hanns Leo: Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker

Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker 241 sa tante la princesse palatine“ berichtet50). Dazu kam wohl auch das Erbe seiner Mutter, obzwar die „Kente de Lorraine“ an den jüngeren Bruder Franz Stephans, Karl Alexander, gefallen ist. Die „Rente de Lorraine“ betrug jährlich rund 75.000 Livres und stellte die Verzinsung eines Kapitals von eineinhalb Millionen Livres dar, das einst das Heiratsgut Elisabeth Charlottes ausgemacht hatte und auf die Einkünfte der Waldungen und Salinen der beiden Herzogtümer Lothringen und Bar „hypotheziert“ war51). Nach dem kinderlosen Tod Herzog Karls Alexander am 4. Juli 1780 erbte Kaiser Joseph II. diese Rente, die im Gegensatz zur oben erwähnten For­derung an Frankreich mit Ausnahme der Zeit von 1792 bis 1814 immer pünktlich gezahlt wurde. Auf diese Weise hatte Franz Stephan also bereits 1744 so viel Geld, daß er dem Staat größere Geldsummen borgen konnte. Daneben hatte er es aber auch verstanden, sich weitere Quellen zu erschließen, wobei die ersten Versuche der Kapitalsanlage und -Verwertung schon in die Zeit unmittelbar nach seiner Eheschließung zu setzen sein werden. Freilich muß auch hier mehr vermutet werden, als aktenmäßig zu belegen ist. Nur zufällig hat sich der eine oder andere Niederschlag erhalten. Wie so viele unmittelbare Schriftstücke der Hand Franz I. beziehungsweise seiner Geschäftsgebarung, z. B. die ganze Korrespondenz mit seiner Gattin nach der Brautzeit, fast sämtliche Kaufverträge etc., sind auch die meisten Zeugnisse seiner Be­einflussung der ihm gehörenden Güter und Fabriken verschwunden oder verschollen. Dabei hat Franz Stephan, peinlich genau gleich Maria Theresia, gewiß immer die wichtigeren Entscheidungen selbst getroffen oder min­destens dazu Stellung genommen, wie er seinerzeit nach dem Antritt der Regierung in Lothringen die alljährlich „zur Censur und abhör“ einge­reichten Rechnungen über die lothringischen Ausgaben neben der Buch­halterei stets persönlich überprüft und ebenso mit seiner eigentümlichen Paraphe „Frantz“ versieht wie die Briefe an seinen Schatzmeister Johann Franz de Martin in Brüssel, der 1737 von Felix Ivo von Toussaint abgelöst wird. Bei der Betreuung seiner Besitzungen ordnet er eigenhändig an, ob sie gemeinsam oder getrennt verwaltet werden sollen, wie „les premie de chaque ter“, die „Ersten jeder Herrschaft“, zu bezeichnen sind, und er wünscht auch, daß mit einigen Entscheidungen gewartet werde, „lors que gire a unoulotre dese 2 ter“, also „bis ich selbst auf die eine oder andere dieser 2 Herrschaften kommen werde“ 52). Zunächst kaufte Franz Stephan Güter. Sein wichtigstes, das 1392 im Besitz der Grafen von Revay nachweisbare Holies, damals im ungarischen Komitat Neutra, heute in der Tschechoslowakei gelegen, hat er mit der 50) Khevenhüller 1742—1744, S. 128 f. (zum 25. Februar 1743). Wolf-Pode- wils S. 498, Hinrichs-Podewils S. 57, hier auch A. 2. 51) Vgl. Turba a. a. O. S. 29 ff. 52) Vgl. die kaiserlichen Resolutionen auf Anfragen aus Holics vom 29. De­zember 1753 und vom 16. Januar 1754: Poschakten 15. Mitteilungen, Band 13 16

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