Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

MIKOLETZKY, Hanns Leo: Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker

Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker 235 Nach dem Wiener Vertrag von 1736 schien es, als würde sich die pekuniäre Lage des Herzogs verbessern. Doch der Schein trog. Damals war ihm zwar für die Zeit vom 8. Februar bis 9. Juni 1737, also für die Monate, da er gleichsam ohne Ausstattung nicht mehr im Besitz seines abgetretenen Stammlandes und noch nicht in dem Toskanas war, von Seiten Frankreichs eine Entschädigung in der Höhe von ungefähr zwei Millionen Livres zu­gestanden worden. Und mit einer anderen Summe durfte er als Gutmachung der Lothringen während des Polnischen Thronfolgekrieges zugefügten Schä­den zählen, wozu noch ein Betrag für besonders 1733 getätigte Lieferungen an französische Truppen kam. Aber eine reale Befriedigung dieser Forderun­gen war ernsthaft nicht einmal nach dem Vergleich des in der Zwischenzeit Kaiser Gewordenen mit König Ludwig XV. vom 14. Dezember 1759 zu erwarten, der Franz Stephan eine Gesamtabfindung von 2,800.000 Livres zugestand, die in vier Jahresraten zu tilgen war. „Da ... das erste dieser Jahre nicht vor dem französisch-englischen Friedensschlüsse, demnach erst von 1763 zu rechnen ist, war diese französische Schuld an Franz Stephan bei dessen Tod 1765 wahrscheinlich nur zum Teile getilgt, wenn überhaupt damit begonnen worden war“21). Auch die am 2. Mai 1719 an Lothringen gekommene und 1736 Franz Stephan zugesprochene Reichsgrafsdhaft Fal­kenstein am Fuß des Donnersberges (heute Rheinland-Pfalz) war erst fünf­zehn Jahre später ertragreich, nachdem die Steuern nach einer genauen Ver­messung aller Grundstücke geregelt worden waren: 1761 sollte Falkenstein, wo nur Getreide und Wein gebaut wurde, allerdings beinahe am meisten von sämtlichen Besitzungen des Kaisers einbringen22 23). Im Lauf der Zeit floß ihm dann allein aus Toskana jährlich eine Million Gulden rein zu28). Nach den Aufzeichnungen Georg Heinrich von Berenhorsts (1733—1814), eines natürlichen Sohnes des Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau und Adjutanten Friedrichs II. von Preußen, waren es im Lauf von 27 Jahren gegen 30 Mil­lionen Toskaner Gulden. Zunächst aber waren die Ausgaben, die er aus den damals noch relativ spärlichen Einkünften bestreiten mußte, so enorm, daß er am 25. April 1737 mit Bewilligung seines Schwiegervaters und gegen Verpfändung der Kammergüter in Teschen und Falkenstein bei den bekannten Bankiers, den Brüdern Karl Joseph und Leopold Gottlieb Palm, „zu Bestreitung deren bey Raümung Unseres Herzogthums und Transferirung Unserer Hofstatt vorgefallenen und weiter daher noch vorfallenden übergroßen Ausgaben“ sukzessive 300.000 fl. zu jährlich 6% leiht, die er erst 1757 zurückgezahlt haben wird24). Die Mitgift Maria Theresias in der Höhe von 150.000 fl. 21) Gustav Turba, Neues über Lothringisches und Habsburgisehes Privat­eigentum. 1925, S. 32. 22) HHStA., K. u. k. Privat- und Familienfondsgüterdirektion Wien. Fasz. 18. 23) Grauer a. a. O. S. 107. 24) Poschakten 27. Vgl. auch Franz Frh. v. Mensi, Die Finanzen Oesterreichs

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