Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

Die Grundherrschaft der Herren von Arco 51 zwischen den Gemeinden Madruzzo und Dro diente, bis zur Flußmündung bei Torbole und zwar unterhalb des Hügels Warda zustand. Die Herren von Arco hatten dieses Recht an ihre Ministerialen Otto und Ottolinus von Dro verpachtet 309 *). Sie erhielten von ihnen eine Abgabe in Aalen und Karpfen 31#).Vermutlich durften sie vom rechten Ufer aus fischen, da hier auch die Burg stand. Hier werden sie auch ihre Mühlen errichtet haben, die wiederum die Fischerei des Bischofs behinderten. Daher befahl Bischof Friedrich im Jahre 1210 Ulrich von Arco, diese Mühlen entweder abzu­reißen oder zurückzuverlegen, da sie seinen Fischzug störten311). Im 15. Jhd. dürfte zumindest ein Teil der Fischerei wieder im Eigen­betrieb gestanden haben. Das Rechnungsbuch von 1407 erwähnt nämlich nicht nur die Auszahlung von Löhnen an den Fischer, sondern auch die Ausgabe für die Anschaffung eines Fischnetzes. Dagegen wird allerdings auch der Ankauf von Karpfen, Aalen, Forellen, Schmerlen und Sardinen erwähnt312). Von diesen Fischarten dürfte die Schmerle am häufigsten in der Sarca vorgekommen sein, da nach ihr der Ort Cavedine seinen Namen erhielt. Entlang der Sarca, von Arco bis Torbole, hatten die Herren von Arco im Laufe der Zeit mehrere Mühlen errichtet. Schon nach dem Edictum Rothari war es den langobardischen Grundherren erlaubt gewesen, auf ihrem Grund eine Mühle zu errichten, wenn dadurch nicht die Rechte anderer Grundbesitzer beeinträchtigt wurden313). Im Mittelalter war je­doch in der Regel die Zustimmung des Landesherrn notwendig, wollte sich ein Grundherr auf seinen Besitzungen eine Mühle errichten. Als Ulrich von Arco 1194 das Spital von St. Thomaso gründete, mußte er die Erlaubnis des Bischofs einholen, um eine Mühle errichten zu dürfen, welche er für die Versorgung des Spitales mit Mahlprodukten bestimmt hatte314). Wann die an der Sarca erwähnten Mühlen errichtet wurden, wissen wir nicht. Erstmalig werden sie 1210 genannt, in welchem Jahr der Bischof, — wie oben bereits erwähnt — ihre Zerstörung oder Rückverlegung ver­langte. Durch die Anlegung des für den Betrieb der Mühle notwendigen Dammes, der durch Einrammen von Pfählen und Aufschütten von Steinen den Wasserlauf hemmte, war der Fischzug in der Sarca allerdings behin­dert. Die Mühlen dieser Zeit waren oberschlächtig, weshalb bei Hoch­wasser keine geringe Gefahr für die angrenzende Siedlung bestand315 *). 309) Arco-Archiv Mantua, Busta 11. 31°) Karpfen: 1383, Mantua, Busta 11. Aale: Anm. 309. 311) F.r. A. II/5, Nr. 88. 312) Trient, Sammlung Segala, 20. Bd., f. 27 ff. 313) C. Koehne: Das Recht der Mühle bis zum Ende der Karolingerzeit, 1904, S. 32. 314) B. Bonelli: Notizie II, S. 500. 315) C. Koehne, a. a. O., S. 13—15; Abb. einer Mühle aus dem 13. Jhd. be­findet sich bei M. Heyne: Deutsche Hausaltertümer II, S. 263. 4*

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