Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780
530 Literaturberichte sagte Jakob Seidl: „Unmittelbar durch Kampfhandlungen wurde eine einzige Bergungsstelle betroffen, in der die Akten des österreichischen Staatsrates, jenes von Maria Theresia geschaffenen Ratskollegiums, in dem alle Österreich und Ungarn betreffenden wichtigen Angelegenheiten während des Zeitraums von 1760 bis 1848 beraten wurden, bis zum Jahre 1833 durch Artillerieeinwirkung in Brand geschossen und restlos vernichtet worden sind, ein Verlust, der umso bedauerlicher ist, als die entsprechenden Akten der Böhmisch-österreichischen Hofkanzlei durch den Brand des Justizpalastes zum Großteil vernichtet sind. Die Fortsetzung der Geschichte der „Österreichischen Zentralverwaltung'- wird der exakten Quellenunterlage entbehren müssen; auch einem künftigen Geschichtsschreiber Josefs II. sind die wertvollsten Quellen versiegt“ (1, S. 11). Seidl sah nicht nur hinsichtlich der Fortsetzung der „Österreichischen Zentralverwaltung“ zu schwarz. Er wußte auch nicht, daß zumindest ein Teil der Staatsratsakten, im Exzerpt erhalten, bereits damals der Auswertung entgegenging, da der Delegierte der ungarischen Archivkommission in Wien, Dr. Oskar Sashégyi, unmittelbar vor dem Zweiten Weltkrieg im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Materialien zur Geschichte der ungarischen Zensur gesammelt hatte, wobei er sich intensiv mit den Staatsratsakten befassen mußte. Als Dr. Sashégyi 1948 Wien verließ, um an das Ungarische Staatsarchiv in Budapest zurückzukehren, lag seine Arbeit über „Zensur und Geistesfreiheit unter Joseph II.“ abgeschlossen vor. Sie konnte allerdings, obwohl sie einen höchst wichtigen Beitrag zur Kulturgeschichte der habsburgischen Länder darstellt, erst zehn Jahre später erscheinen, dafür aber als Band 16 der Studia historica der Ungarischen Akademie der Wissenschaften und nach Verarbeitung der mittlerweile herausgekommenen Literatur, vor allem der Arbeiten Friedrich Walters. Die Zensurpolitik des österreichischen Hofes erscheint in früheren Werken (A. Wiesner, H. Gnau) zum Teil unzureichend behandelt, weil 1847 und 1911 die Quellen noch nicht entsprechend benützt werden konnten. Zum Teil wurde sie nur am Rand betrachtet (E. Winter), weil der Reformkatholizismus als das eigentliche Thema galt. So gab es lange keine zusammenfassende Geschichte des Systems Josefs II., während die Zeit von 1815 bis 1848 schon früher Beachtung fand, nicht zuletzt dank der fleißigen Studien von Julius Marx, dessen jüngste Arbeit „Die österreichische Zensur im Vormärz“ die Berechtigung des Standpunktes der Behörden abzuwägen sucht. Denn „niemand wird bezweifeln, daß die österreichische Regierung legal war, daß sie demnach rechtskräftige Anordnungen treffen konnte und mit der Einrichtung des Zensurwesens auch traf“ (Marx S. 65). Nach dem Aufgeben des josephinischen Verfahrens ging sie präventiv vor, freilich ohne größere Erfolge zu erzielen. Josef II. hatte versucht, repressiv zu handeln. Sashégyi schildert in vorbildlichem Deutsch und ebensolchem Stil zunächst die Freiheitsauffassung des Josephinismus. Der Staat, der die Kirche aus ihren Stellungen zu drängen suchte und die kulturelle Führung übernahm, mußte in diesem Kampf die öffentliche Meinung mobilisieren. Zu diesem Zweck erweiterte er zunächst die Geistesfreiheit seiner Untertanen in einem Maß, wie es unter der bisherigen „Kirchenpolizei“ nicht möglich war (S. 14). Wenn