Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Rezensionen 511 Rößler Hellmuth, Reichsfreiherr vom Stein. Mustersehmidt-Verlag Göttingen­Berlin-Frankfurt 1957, 120 Seiten. Dem historisch interessierten Leser drängen sich oft, fast automatisch, gewisse Assoziationen zwischen einem bestimmten Thema und dem schein­bar dazugehörigen, „klassischen“ Autor auf. Besonders auf biographischem Gebiet ist dies häufig der Fall. Wer würde nicht z. B. bei Rudolf von Habs­burg an Oswald Redlich, bei Metternich an Heinrich von Srbik und schließ­lich beim Reichsfreiherrn vom Stein an Gerhard Ritter denken? Und doch ist es immer förderlich, wenn die Betrachtung dieser oder jener historischen Persönlichkeit nicht monopolisiert, sondern der Gegenstand aus immer neuen Gesichtswinkeln heraus gesehen und dargeboten wird. Es ist daher nur zu begrüßen, wenn Hellmuth Rößler, heute Ordinarius für Neuere Geschichte an der Technischen Hochschule in Darmstadt, als zweiten Band in einer vom Musterschmidt-Verlag veranstalteten biographi­schen Reihe „Persönlichkeit und Geschichte“ einen kurzen Lebensabriß des Freiherrn vom Stein vorlegt. Natürlich erliegt man trotz allem vorher gesagten doch nur zu leicht der Versuchung, dieses dünne Bändchen an der gewaltigen Stein-Biographie G. Ritters zu messen, zumal Letzterer nur ein knappes Jahr nach dem Er­scheinen von Rößlers Arbeit sein großes Werk nunmehr in dritter Auflage herausbringen konnte. Rein äußerlich verhalten sich die beiden Bücher etwa wie David und Goliath zu einander. Und dem Inhalte nach muß Rößler, gemäß dem ihm zur Verfügung stehenden Raum, sich dort kurz zusammen­fassend äußern, wo Ritter die ganze Fülle seines gewaltigen Materials aus­breiten kann. Gewisse zeitliche Nuancierungen im Entwicklungsbild Steins müssen daher naturgemäß unbeachtet bleiben. Es wäre aber absolut unbillig und gar nicht im Sinne dieser Publikationsreihe, wenn man sich von diesem Bändchen womöglich neue Forschungsergebnisse erwarten wollte. Rößler gibt auch ohne weiteres zu, neben den Arbeiten von E. Botzenhart, vor allem sich auf das Werk Ritters zu stützen. Aber deswegen — und das ist das Erfreuliche — ist es keineswegs nur eine Kurzfassung des Ritter- schen Standardwerkes. Vielmehr verrät das Stein-Bild Rößlers auf Schritt und Tritt den durchaus eigenwilligen Standpunkt des Verfassers. Möchte Ritter seinen Helden, bei aller Zurückhaltung in der Interpretation, doch am liebsten als Vertreter eines Frühliberalismus gewertet sehen, so tritt bei Rößler die konservative Note Steins mehr in den Vordergrund, wobei aber die vorwärtsdrängenden Tendenzen in den Gedanken des großen Re­formers keineswegs verschwiegen, sondern im Gegenteil als ein konstruk­tives Element gewertet werden. Es geht ja für Stein nicht darum, unhaltbar Altes zu „konservieren“, sondern vielmehr die noch lebendigen Traditionen ins Spiel zu bringen und so den Staat durch das Volk, dieses durch den Staat zu erziehen und zu erneuern. Die Bezeichnung Steins als eines „Re­formkonservativen“ (S. 70) erscheint daher in einer so gerafften Darstel­lung wie dieser, die auf gewisse „Etiquetten“ einfach nicht verzichten kann, durchaus zutreffend. Ob freilich die Reichsgründung von 1871 wirk­lich als letzte Konsequenz von Steins Vorgehen zu betrachten ist, nämlich ob man hier tatsächlich von einem „vollzogenen Aufgehen Preußens im neuen deutschen Reich“ (S. 70) sprechen kann, wäre allerdings noch einer Diskussion wert.

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