Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Rezensionen 499 werden. Für die Benützung, die nur bis 16 Uhr möglich ist, sind Gebühren zu entrichten; auch für schriftliche Auskünfte an private Forscher sind solche vorgesehen. Keine Angaben enthält die Einleitung darüber, ob für die jüngsten Jahrgänge der Akten eine Beschränkung der Einsichtnahme besteht. Der Inhalt dieses gut gelungenen Übersichtsinventars über die Regi­straturen der obersten Reichsbehörden bis 1945 mahnt uns an den unwür­digen Zustand der Teilung Deutschlands. Hoffen wir, daß die Wiederver­einigung und damit auch der Zusammenschluß der Archive in Koblenz und Potsdam in absehbarer Zeit möglich sein wird. Hanns J äger-Sunstenau (Wien). Lehmann Rudolf, Übersicht über die Bestände des Landesarchivs Lübben / NL. Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1958. VIII + 142 Seiten, 5 Ab­bildungen. Als Band 1 der „Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landes­hauptarchivs“ wird die vorliegende Bestandsübersicht über das lokale Lan­desarchiv der Niederlausitz vorgelegt. Diese gehörte seit dem 14. Jahrhun­dert zur böhmischen Krone, gelangte 1620, bzw. 1635 an Sachsen und sodann nach und nach an Brandenburg, dem sie ab 1815 zur Gänze ange­hörte. Eigene Stände sind bereits seit 1411 nachweisbar. Ihr Einflußbereich wurde erst seit 1815 eingeschränkt, im besonderen nach 1918, doch haben noch bis 1945 gewisse Selbstverwaltungsfunktionen bestanden. Von einem Archiv der Stände kann ab 1664 gesprochen werden, als in Lübben ein eigenes ständisches Landhaus erbaut worden war. Die älteren Archivalien waren in den privaten Schloßarchiven ständischer Funktionäre verblieben. Zunächst hat es sich um ein umfangmäßig eher bescheidenes Archiv ge­handelt, bis ihm 1850 umfangreichere Registraturen staatlicher Provenienz übergeben wurden. Von da an war es ein richtiges Landesarchiv, dem seit 1924 ein wissenschaftlicher Archivar Vorstand. Seit 1949 sind infolge der politischen Zustände in Ostdeutschland viele Herrschaftsarchive zugewach­sen, von denen allerdings die meisten durch die turbulenten Ereignisse ab 1944 merklich dezimiert worden waren. So präsentiert sich das Archiv jetzt als ein für seinen örtlichen Bereich gewichtiges wissenschaftliches Insti­tut, zumal dort auch Aufzeichnungen über Bestände anderer Archive in Deutschland und Prag vorhanden sind, die in irgendeiner Weise die Nieder­lausitz betreffen. Schmerzlich ist es freilich für den Archivar von Lübben, daß sich gerade seine ältesten und damit in mancher Sicht wertvollsten Stücke als Erbschaft bombensicherer Unterbringung während des Krieges in Göttingen in Westdeutschland befinden. Die Gliederung der Übersicht hält sich mit ihren Abschnitten richtiger­weise an die Hauptgruppen der Archivbestände. Die 1293 Urkunden werden nicht in einer gemeinsamen Reihe aufbewahrt, sondern getrennt nach Pro­venienzen, also nach durchaus modernem Gesichtspunkt. Als weitere Grup­pen erscheinen die Archive der Städte, der staatlichen Oberbehörden für die Niederlausitz, der Herrschaften und Güter, von Städten, verschiedener anderer Stellen (Gerichte, unterer Verwaltungsbehörden, Pfarrgemeinden, Handwerksinnungen) und schließlich Pläne, Sammlungen und Nachlässe, 32*

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