Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

474 Archivberichte ehem, kaiserl. Kammermalers (Nicola van) Hoy geheiratet. Hoy sei ihm noch 30.000 Gulden schuldig. Res.: Perger wurde abgewiesen, die Stelle bekam Andrae Pögl. f. 748 r. 151 1699 August 7, (Wien). Jacob Männl (Mändl), Kupferstecher, um die Hofkupferstecherstelle, damit die kaiserl. Galerie in Kupferstichen und in „schwarzer arbeith“ der Öffent­lichkeit bekannt werde. Gutachten: Die kaiserl. Galerie ist so reichhaltig an hochwertigen Malereien, daß es verdienstvoll wäre, sie in Kupferstichen allgemein der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Da M. nach Angabe des Galerieinspektors Lausch ein vortrefflicher Maler und Kupferstecher sei und der Kaiser seine Arbeiten, insbesondere „die Judith“ gesehen hätte, wäre kein Bedenken, dem Kaiser zu raten, ihn als Hofkupferstecher aufzu­nehmen, bevor er in andere Dienste ginge, zumal auch früher Hofkupfer­stecher aufgenommen wurden, so z. B. Franciscus von der Stain, laut Hof­parteienprotokoll von 1657 bis 1672 mit jährlich 800 Gulden Besoldung (vgl. nro. 25, 26). Infolge der geänderten Verhältnisse (seit damals sind alle Preise um das Doppelte gestiegen), und weil M. ein hervorragender Künstler seines Faches und sehr fleißig sei und seine Arbeiten besonders für die Augen gefährlich seien, wird dem Kaiser empfohlen, ihm 1000 Gulden Be­soldung für alles zu geben, ohne seine Arbeiten extra bezahlen zu müssen. Dafür wäre M. schuldig, seine besten Arbeiten und die, die der Kaiser ihm in „schwarzer arbeith“ anzufertigen befehle, zu liefern. Wenn der Kaiser den M. auch unter anderen Bedingungen in Dienste nehmen will, wird dar­über der Befehl erwartet. Res.: Der Kaiser findet es für gut, M. in Dienst zu nehmen. Da von der Stain ein Hauptkupferstecher gewesen und 800 Gul­den Besoldung hatte, können M. auch 1000 Gulden Besoldung bewilligt wer­den. f. 799 r — 801 r. 152 1699 Oktober 1, Wien. Bescheid über die Aufnahme des Jacob Mannl (Mändl) als Hofkupferstecher ab 1. Oktober 1699 mit jährlich 1000 Gulden Besoldung. M., der in der Malerei und Kupferstechen über große Erfahrung verfügt, ist dafür ver­pflichtet, aus der kaiserl. Galerie die vortrefflichsten Malereien und das, was der Kaiser ihm befehle, ohne weiteres Entgelt, in „schwarzer arbeith“ zu machen. Der Hofkontrollor hat die diesbezügliche Besoldungsverordnung an das Hofzahlamt auszufertigen. (Vgl. nro. 151) f. 800 v — 801 r. 6. Hofparteienprotokoll 1700—1709. 153 1700 Juni 9, Wien. Frantz von Muytings (Moytings), Kammerjuwelier, wurde auf mündlichen Befehl des Kaisers vom Obersthofmeister in dessen Räumlichkeiten als kai­serl. Truchseß vereidigt. Da darüber kein Referat gemacht wurde, hat der Obersthofmeister auf Anfrage des Hofsekretärs über die Ausfertigung des Dekretes für M. erinnert, daß der Kaiser M. mit der Truchseßstelle unter der Bedingung begnadet hat, daß ihm noch fünf andere Truchsesse, welche nach ihm ernannt werden, im Rang Vorgehen, worüber er auch Bescheid erhalten soll. Das Dekret soll ihm ausgefolgt werden. f. 35 v, 36 r. 154 1700 Juni 9, Wien. Francisco von Muytings, (Kammerjuwelier,) wird zum kaiserl. Truchseß ernannt. (Dekret) f. 36 r — 37 r.

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