Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Österreich 473 144 1696 Mai 1U, Wien. Bescheid an Ambrosius Fux, Tapezierergehilfe, daß der Kaiser ihm die durch Beförderung des Johann Pirchners freigewordene Untertapezierer- stelle unter Nachsicht des ersten Quartals verleiht, worüber der Hofkon­trollor das Weitere zu veranlassen hat. f. 489 r v. 145 1696 Mai H, Wien. Bescheid an Johann Igler (vgl. nro. 137), daß der Kaiser ihn als Tape­zierergehilfen auf genommen habe und der Hofkontrollor das Weitere zu veranlassen hat. f. 489 v. 146 1696 Oktober 30, Wien. Die Teilung der Nebeneinnahmen der Tapezierer erfolgte bisher in der Weise, daß, wenn 3 Gulden vorhanden waren, davon der Obertapezierer 1 Gulden 30 Kreuzer, der Untertapezierer 1 Gulden und der Gehilfe 30 Kreu­zer erhielten. Da der Kaiser nunmehr 2 Obertapezierer aufgenommen hat und über die Teilung der Nebeneinnahmen schon ein Anstand gewesen sei, sind mit Einverständnis der Tapezierer nunmehr 3 Gulden so zu teilen, daß der erste Obertapezierer 1 Gulden 30 Kreuzer, der zweite Obertapezierer 45 Kreuzer, der Untertapezierer 43 Kreuzer und der Gehilfe 22 Kreuzer erhalten. Nach dieser Proportion sind künftig die Nebeneinnahmen aufzu­teilen. f. 564 v, 565 r. 147 1698 August 15. Magdalena Kremerin, kaiserl. Stickerin, um Besoldungserhöhung. K., seit 9 Jahren mit Stickereiarbeiten beschäftigt, unterweist darin auch unent­geltlich die ihr anvertrauten Kostkinder. Sie muß sich außerdem Arbeits­leute halten, die bei der stets anwachsenden Teuerung ihre Unkosten er­höhen. Gutachten: K. ist seit 1. April 1689 als Stickerin mit jährlich 200 Gulden Besoldung aufgenommen. Sie hat dafür alle ihre Arbeiten für beide Majestäten zu versehen und auf deren Befehl unentgeltlich Leute, jedoch ohne Kost oder Lehrgeld, zu unterweisen. Da nicht bekannt ist, ob sie diese Arbeit auch leiste, liege es beim Kaiser, ob die Besoldung um etwa 50 bis 100 Gulden zu erhöhen sei. Res.: Weil K. ihre Arbeit zur Zufrieden­heit der Kaiserin mache, werde ihre Besoldung um 100 Gulden erhöht. Be­scheid und Verordnung an das Hofzahlamt, daß ab 1. Dezember 1698 die Besoldung 300 Gulden beträgt. f. 688 v — 689 v. 148 1699 April 10. Johann Wilhelmb von Multz, Maler, um den Titel eines kaiserl. Hofmalers. M. ist aus Böhmen gebürtig und war über 20 Jahre in Rom und anderen Städten Italiens, um sich in der Malerei auszubilden. Er hat den Erzherzog Carl und die „übrige junge Herrschafften“ für die Frau Aja und den „P. Pisehofen“ gemalt. Diese Bilder wurden auch in Kupferstichen wieder­gegeben, die den Beifall des Kaisers fanden. M. hat auch viele vornehme Kavaliere, Hofdamen u. a. gemalt. Gutachten: Ob die Angaben des M. der Wahrheit entsprechen, wird der Kaiser wissen und daher leicht befehlen können, ob man ihm den Titel eines Hofmalers geben könne. Res.: Es kann dem M. dieser Titel gegeben werden. f. 725 v — 726 v. 149 1699 Mai 25, Wien. Dekret für Johann Wilhelm von Mulz, (Maler), mit Verleihung des Titels eines kaiserl. Hofmalers. (Vgl. nro. 148) f. 726 v — 727 v. 150 1699 Mai 12, (Wien). Johann Georg Perger u. a. um die Oratoriendienerstelle; P.s Vater diente 16 Jahre beim Salzamt in Wien. Er selbst hat die hinterlassene Tochter des

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