Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

468 Archivberichte werden. Das zweite Stück ist für „das änderte Zimmer“ und das dritte Stück müßte unten einen Fries bekommen, den auch Trehet machen würde, weil es sonst zu schmal wäre. Diese Tapisserie wäre für die „Retirata“ des Königs geeignet, weil sie für ein großes Zimmer zu klein sei. Graf Harrach bean­sprucht für die 3 Tapisserien: 3510, 5130 und 3000 Gulden, zusammen 11.640 Gulden. Der Hofkontrollor meint, daß der Preis von 7431 Gulden für diese Stücke, weil einige schon von Motten beschädigt seien, angemessen sei. Man könne höchstens bis 8.500 Gulden dafür geben. Es liege jedoch beim Belieben des Kaisers, ob er sich auf diese Summe durch den „Scalvignoni“ mit dem Grafen Harrach einigen wolle. Da die Hofkammer sehr verausgabt sei und der Ansicht ist, daß jetzt nicht die Zeit sei, Tapisserien zu kaufen, es andererseits aber tatsächlich an Tapisserien fehle, wird dem Kaiser an­heim gestellt, ob der Hofkanzler von seinen beiden ihm unterstehenden Kammern die Bezahlung übernehmen könne oder ob dies die Hofkammer besorgen solle. Res.: Weil einige Tapisserien nötig und diese nicht übel seien, möge der Preis festgesetzt und geregelt werden, ob die Bezahlung durch die Hofkammer und der den Hofkanzleien unterstehenden Kammern erfolgen könne. (Vgl. hiezu auch nro. 102) — f. 43 r — 44 r. Die drei niederländischen Tapisserien sind: 1. von Jacob von Bartholomeo von Orly mit 8 Stücken, 2. Die Geschichte von Enea und Dido nach Franco Romanelli Romano mit 8 Stücken und 3. „die Reutschull von Pluvinel“ nach Peter Paul Rubens mit 7 Stücken. — Akten des Obersthofmeister­amtes, Karton 8. 126 1692 September 2i, Kaiser-Ebersdorf. Vortrag des Obersthofmeisteramtes zum Ankauf von 3 Tapisserien aus dem Besitze des Oberststallmeisters Ferdinand Bonaventura Grafen Harrach. Auf Grund der Resolution des Kaisers (siehe nro. 125) wurden dem Grafen Harrach für die 3 Tapisserien 8500 Gulden, dann 9000 Gulden und endlich 9500 Gulden angeboten, dieser will aber 10.000 Gulden haben, da ihn diese Stücke selbst so viel kosten. Wenn der Kaiser um diesen Betrag die Tapis­serien erwerben will, so wäre der Hofkanzler bereit, auf Befehl des Kaisers 5000 Gulden aus den beiden ihm unterstehenden Kammern zu begleichen; die weiteren 5000 Gulden müsse die hiesige Hofkammer bezahlen, die eine außerordentliche Einnahme von 6000 Gulden dafür verwenden könne. Es liege jedoch alles beim Belieben des Kaisers. Res.: Placet, man müsse davon den (Hof-)Kammerpräsidenten und den Hofkanzler benachrichtigen, die übrigens auch vom Kaiser selbst die Resolution erfahren werden. Hofkon­trollor wird mit Dekret benachrichtigt und soll die 3 Tapisserien übernehmen und inventarisieren. — f. 58 v — 59 v. 127 1692 Dezember 19. Schreiben des Obersthofmeisteramtes an den Hofkanzler wegen Übernahme der ganzen Bezahlung von 10.000 Gulden für die vom Oberststallmeister Ferdinand Bonaventura Grafen Harrach gekauften 3 Tapisserien. (Vgl. nro. 126.) Da die Hofkammer meldet, daß über die außerordentliche Ein­nahme von 6000 Gulden, aus den Strafgeldern der Mautner beim Rotenturm Cin Wien) bereits auf Weisung des Hofkanzlers anderweitig verfügt wurde, soll der Hofkanzler auch die zweite Hälfte der 10.000 Gulden aus den beiden ihm unterstehenden Kammern an den Grafen Harrach bezahlen lassen. f. 95 v —- 96 r. 128 1693 Mai 6, Wien. Dekret des Obersthofmeisteramtes an die Hofkammer wegen Bezahlung des Kupfersarges für die verstorbene Kaiserinwitwe Eleonora (nach Kaiser

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