Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Österreich 467 121 1690 August 17, Wien. Bescheid an Joann Trechet, niederländischer Spaliermacher, über seine Besoldung. Der Kaiser bewilligt T. auf dessen Antrag jährlich 800 Gulden Besoldung, zahlbar vierteljährlich in Raten von 200 Gulden. — Dafür muß T. die kaiserl. niederländischen Tapisserien in guten Stand erhalten und weiters das, was ihn der Kaiser wegen seiner „gärtten zu machen anbe­fehlen“ werden, ausführen. Im Falle der Errichtung einer Tapisseriemanu­faktur hätte T. ohne weitere Bezahlung diese auch zu leiten. Zur Reparatur und Neuanfertigung von Tapisserien wird das Material beigestellt und wenn T. auf Befehl des Kaisers eine Reise in die Niederlande unternehmen müsse, um Arbeiter für die Tapisserieerzeugung zu werben, sollen die Reise­kosten verrechnet werden. Dem Hofkontrollor zur Nachricht und zur Aus­fertigung der Verordnung der Besoldung., (Vgl. hiezu auch nro. 119). — f. 242 r v. 122 1691 Februar 6. Thomas Granger um Besoldungsanweisung von 200 Gulden. Auf Befehl des Kaisers haben sich G. und dessen Frau vertraglich mit Ferdinand Graf von Mollart („hat die incumbenz der Comödien“) und Hieronymo Scal- vignioni (kaiserl. Kammerzahlmeister) verpflichtet, gegen eine jährliche Besoldung von 200 Gulden „die Actores bey denen Hoff Comoedien und Festen außzubuzen“. Gutachten: Solche Ausgaben wären bisher vom Ge­heimen Kammerzahlamt beglichen worden, weil für diese Tätigkeit keine Stelle des Hofstaates existiert. Weil aber der inzwischen verstorbene Graf von Mollart und Scalvignioni den Vertrag unterschrieben haben, wird die Entscheidung beim Kaiser liegen. Res.: G. wird für seine Bemühungen be­zahlt und die anderen „Wahren“ werden gesondtert bezahlt, f. 292 r v. 5. Hof Parteienprotokoll 1691—1699. 123 1692 Mai 26. Franz Leux von Luxenstein, kaiserl. Schatzmeister zu Prag, um die Hof­tafel während seines Aufenthaltes in Wien. Bespheid: L. gibt an, es sei Brauch, daß die kaiserl. Schatzmeister, wenn sie zum kaiserl. Hofstaat kommen, die Hoftafel genießen. Der Hofkontrollor hat L. während seines hiesigen kurzen Aufenthaltes zur Kammerdienertafel zuzulassen. f. 20 v, 21 r. 124 1692 Juni 7, Wien. Peter Quantin, hofbefreiter Tapezierer, um Exspektanz auf die Hoftape­ziererstelle, weil er „das kostbahre Bett“ anfertigte, das der Kaiser nach München schickte und zu „Nicolai Zeiten“ für den Hof arbeitete. Gutachten: Q. soll bis zum Ableben des kränklichen Obertapezierers auf dessen Stelle vertröstet werden. Res.: Bewilligt. — f. 30 v. 125 1692 Juli 17, Wien. Vortrag des Obersthofmeisteramtes zum Angebot des Oberststallmeisters Ferdinand Bonaventura Grafen Harrach, 3 Tapisserien aus seinem Besitz anzukaufen. Die Tapezierer erinnern öfters, daß sie mit den vorhandenen Tapisserien nicht auskommen und oft die besten Stücke, die für hohe Feier­lichkeiten wären, verwenden müssen. Graf Harrach will 3 große Tapisserien, die in sein Haus nicht passen, dem Kaiser käuflich überlassen. Dieselben sind im „newen stock“ der Burg ausgeschlagen zu sehen, zwei Tapisserien sind neu und nie gebraucht worden, das dritte Stück „die Reitschuel von Pluvinel“ ist etwas schadhaft, jedoch im Dessin das schönste. Das erste Stück paßt „in das erste Zimmer“ ; ein Teil davon müßte abgeschnitten wer­den und unmerklich mit einem Fries, den Trehet machen würde, versehen 30

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