Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

466 Archivberichte 119 1960 August 3, Wien. Obersthofmeisteramt schlägt einen Vergleich mit Johann Trechet, Spalier­macher, vor. Trehet soll zur Instandhaltung- der niederländischen Tapisserien bei Hof, und zur Ausführung alles dessen, was ihm der Kaiser wegen seiner „Gärtten zu machen anbefehlen werden“, verpflichtet sein. Wenn die Er­richtung einer niederländischen Tapisseriemanufaktur zustande kommt, soll er diese auch leiten und für alle Arbeiten insgesamt jährlich 800 Gulden, im Quartal 200, erhalten. Für Reparaturen und Neuanfertigungen soll das Material beigestellt werden und wenn T. auf Befehl des Kaisers eine Reise in die Niederlande unternehmen müsse, um Arbeiter für die Tapisserie­erzeugung zu werben, sind die Reisekosten zu verrechnen. T. hat weitere Befehle des Kaisers abzuwarten. Res.: Placet. — f. 241 r — 242 r. 120 1690 August 13, Wien. Joann Trechet, niederländischer Spaliermacher, um Aufnahme als Inspektor über die kaiserliche „Tapezerey“ und kaiserl. Garteningenieur. T. führt an, daß er „Unser Lieben Frawen Bildt“ und des Kaisers „Contrefait in Teppich“ gemacht und einen Abriß des Gartens der Favorita, nebst ver­schiedenen anderen Gartenabrissen entworfen, ferner die Tapesserien „fructus belli“ ausgebessert habe und gegenwärtig 6 Tapisserien „Caroli V“ repariere. Das Gutachten des Obersthofmeisteramtes bestätigt diese An­gaben. T. sei ein perfekter niederländischer Spaliermacher, er habe von den Bildteppichen „fructus Belli“ und den sechs Tapisserien von „Francisco I“ ganze Stücke, die verfault und zerrissen waren, herausgenommen und dafür neue Stücke eingesetzt, ohne daß man dies erkenne. Er habe auch „under- schidte Lustgebew und gärtten“ angelegt, die allgemein anerkannt würden. Es bestehe also gegen T. kein anderes Bedenken, als daß er „natione Gallus“ sei. Er hält sich aber schon 10 Jahre in Deutschland auf und ist wegen eines „ihme geschehenen Unrechts“ aus Frankreich ausgewandert. Seine Arbeiten sind geschmackvoll und gereichen zur Zierde, so daß er niemanden schadete, wenn er hier bliebe. Da T. keinen Einblick in die Festungswerke habe und seine Landsleute bei der kaiserl. Armee sogar Befestigungswerke befehlen und Feldtruppendienst versehen, kann kein Bedenken gegen ihn bestehen, zumal er sich schon über 2 Jahre hier auf hält und nichts Nach­teiliges über ihn bekannt sei. Im Gegenteil, er werde von allen „Lieb und Werth gehalten“. Alle „Ministri“ des Kaisers sind der Meinung, daß ein Mensch, der zwei „professionen“ so beherrsche, keineswegs zu entlassen sei, weil man solche Leute, wenn man sie brauche, nicht bekäme, auch wenn man sie dreifach überzahlen wollte. Der Kaiser könne im „Neuenstokh“ der Burg zu Wien, wo auch ein guter Maler zur Verfügung stände, schöne Tapisserien machen lassen, wie es auch der „alte Churfürst auß Bayern“ getan habe. Auch könnte die Einführung einer Tapisseriemanufaktur für die Länder des Kaisers von Nutzen sein. Auch in der Anlage der kaiser­lichen Gärten zeige T. ebensolchen Geschmack. Die kaiserl. Tapisserien, die fast alle zerrissen seien, könne er auch reparieren. Für beide Ver­richtungen wäre mit T. sicher ein Abschluß nach Wunsch des Kaisers zu treffen. Im andern Fall müsse man T. nach Fertigstellung der beiden Tapis­serien wieder entlassen. Res.: Der Kaiser meint, man solle T. behalten, da man nicht allzeit solche Leute finde. Man solle mit T. im günstigen Sinne verhandeln. Die Inspektion über die Tapisserien und Direktion der Gärten würde allerdings „Confussion“ machen. Bescheid: An Hofkontrollor, über die Ausbesserung der zerrissenen Tapesserien mit den Tapezierern und Trechet so gut als möglich zu verhandeln und sich über die Besoldung mit T. zu vergleichen. — f. 243 v — 246 r.

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