Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

464 Archivberichte 108 1688 Februar 18, Wien. Emmerich Jacob van der Bürden, Perlsticker, um Aufnahme als Kammer­perlsticker. Besch.: Bewilligt, erhalt wie sein verstorbener Vater (siehe nro. 64) jährlich 240 Gulden Besoldung. Der Hofkontrollor hat die Verord­nung der Besoldung auf Grund des von B. bereits am 19. August 1687 ab­gelegten Eides auszufertigen. — f. 89 r. 109 1688 März 5, Wien. Stephan Dietel, Kupferdrucker, um eine besoldete Hofkupferdruckerstelle, da der Kaiser vor einem Jahr seinen Sohn aus der Taufe gehoben und ihm dabei eine Gnade versprochen habe. Dazu berichtet der Hofkontrollor, daß besoldete Künstlerstellen aufgehoben worden seien, weil man den Künstlern bei Hof ihre Arbeiten ohnedies teuer genug bezahlen müsse. Es könnte jedoch D. bei Arbeitsvergebung vor anderen Künstlern berücksichtigt werden. Auch das Obersthofmeisteramt ist dieser Ansicht. Res.: Placet, doch solle D. die Arbeit vor anderen erhalten. Besch.: Zur Kenntnisnahme an den Hof­kontrollor. — f. 102 r v. 110 1688 März 5, Wien. Francisco Wuffin, Kupferstecher, um die besoldete Hofkupferstecherstelle. Besch.: Abgelehnt, weil besoldete Künstlerstellen aufgehoben worden seien. Bei Arbeitsvergebung könne er berücksichtigt werden, was auch der Hof­kontrollor zur Kenntnis nehmen werde. — f. 102 v. 111 1688 März 5. Christoph Lausch, kaiserl. Galerieinspektor, um Besoldung. Gutachten: Der verstorbene kaiserl. Galerieverwalter van der Paar hatte 300 Gulden und als Hofkaplan nebst der Hoftafel 200 Gulden, zusammen also jährlich 500 Gulden Besoldung. Da L. kein Geistlicher sei, könne er mit nur 300 Gul­den jährlich nicht leben. Das Obersthofmeisteramt schlägt jährlich 600 Gul­den Besoldung vor. Weil L. seit dem Ableben der Kaiserin Eleonore (Ge­mahlin Kaiser Ferdinand III.) weder die Besoldung noch eine Abfertigung erhielt und gleich in den Dienst des jetzigen Kaisers trat, könnte die Ver­ordnung seiner Besoldung — die Eidesleistung erfolgte am 27. Oktober 1687 — ab 1. August 1687 erfolgen. Res.: Bewilligt. Bescheid ergeht an den Hofkontrollor. — f. 105 r v. 112 1688 April U. Friedrich Kürtast, 12 Jahre Tapezierer bei der verstorbenen Kaiserin Eleonore, Michael Lorer, Kammertrabant, diente 30 Jahre bei Hof und hat beim letzten Türkenkrieg (1683) den kaiserlichen Schatz nach Tirol in Sicherheit gebracht, und Johann Pürchner, kaiserl. Untertapezierer, diente 13 Jahre bei Hof und kann mit seiner Besoldung seine Familie mit 5 Kin­dern nicht erhalten u. a. um die Saaltürhüterstelle. — Michael Lorer er­hält mit Bescheid vom 14. April 1688 die Saaltürhüterstelle. — f. 109 r — 112 r. 113 1688 Juni 30, Wien. Johann Trechet, niederländischer Spaliermacher, um Verordnung der weite­ren Besoldung. Bescheid: Da T. mit den Bildteppichen noch nicht fertig sei, würden ihm vom 1. Juni 1688 bis Ende Juni 1689 wieder monatlich 50 Gul­den Besoldung bewilligt, jedoch mit der Verpflichtung, die Arbeit bis dahin fertigzustellen. Der Hofkontrollor habe eine diesbezügliche Verfügung zu treffen. — f. 122 v, 123 r. 114 1688 Juli 19, Wien. Attest des Obersthofmeisteramtes für Jean Trechet, niederländischen Spa­liermacher, und seine aus Frankreich berufenen Arbeitskräfte. Es wurden

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