Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780
Österreich 463 101 1681 Februar 9, Linz an der Donau. Johann Erasmus Quellin, niederländischer Maler, um die Aufnahme als Kammermaler anstatt der verstorbenen Kammermaler (Nicola) von Hoy und (Gerard du) Chateau. Res.: Abgewiesen, weil für solche Künstler die Besoldung vom Hofzahlamt aufgehoben wurden. S. 212 102 1682 April 20, Laxenburg. Die kaiserlichen Tapezierer benötigen notwendig die Anschaffung von Tapisserien und Tapezierermaterial laut übergebener Liste. Res.: Der Hofkontrollor hat auf expressen Befehl des Kaisers die Anschaffung mit Zuziehung eines „gewissen Deputirten“ aus Mitteln der Hofkammer durchzuführen. Die niederländischen Tapisserien sollen nach den Maßen der Zimmer „im Neuen stocke (der Burg) zu Wien“ in den Niederlanden bestellt und angefertigt werden. — S. 244. 103 1681t April 10, Linz an der Donau. Dekret für Conradt Rudolph Lüttig, Hofjuwelier. Erhält alle Vorzüge und Immunitäten des verstorbenen Johann Georg Fleischhacker, Hof Juweliers, wie bereits am 15. März 1678 (siehe nro. 61) dem L. bestätigt wurde. Der Hof verpflichtet sich, vor anderen Händlern nur bei L. Silber für die „Credenz oder Silberkammer“, jedoch nur zum billigen Preis, zu kaufen. — f. 288 r v. 104 1686 Mai 17. Die Kupferdrucker um Besoldung. Abgewiesen, weil für solche Künstler die Hofbesoldung aufgehoben wurde. — f. 27 r. 105 1687 Jänner 31, Wien. (David) Dorsch, Schatzmeister, um Kostgeld. Besch.: Erhält weiterhin, wie bisher, wöchentlich 6 Gulden Kostgeld, jedoch nicht zur Präzedenz, weil gewöhnlich nur 5 Gulden Kostgeld gezahlt wird. (Vgl. hiezu nro. 69) — f. 59 r v. 106 1688 Februar 10, Wien. Vortrag des Ferdinand Fürsten von Schwarzenberg und des Ferdinand Bonaventura Grafen Harrach über den französischen Spaliermacher Johann Trehet und die Reparatur der Tapisserien in der Burg zu Wiener- Neustadt. Sie meinen, daß es sich lohne, die Tapisserien in der Burg zu Wiener-Neustadt ausbessern zu lassen und schlagen hiefür Trehet vor, der bereits beim Grafen Harrach eine Probe seiner Kunst abgelegt hat. Trehet könnte dann auch nach einem der schönen Gemälde des Kaisers einen Bildteppich weben, da solche nicht in der kaiserl. Kunstkammer vorhanden seien. Auch des Kaisers „daraußigen gartten“ könnte Trehet verschönern und sein Können darin zeigen. Vielleicht würde sich Trehet für diesen Winter mit 300 Gulden Besoldung begnügen und dafür die alten Tapisserien ausbessern, besonders wenn ihm der Kaiser auch die zwei Bildteppiche „Maykrieg mit Blumen“ um 100 Taler abkaufen und den neuen Bildteppich gesondert bezahlte. Dies müßte vorher mit Trehet schriftlich ausgemacht werden, doch steht die letzte Entscheidung darüber beim Kaiser. Res.: Placet. — f. 88 r v. 107 1688 Februar 10, Wien. Bescheid an den Spaliermacher Johann Trehet. Da der niederländische Spaliermacher Johann Trehet anderweitig verwendet wird und die Tapisserien nicht fertigstellen kann, werden ihm vom 1. Juli 1687 bis Ende Juni 1688 wieder monatlich 50 Gulden gezahlt und der Hofkontrollor hat darüber die Verordnung an das Hofzahlamt auszufertigen. — f. 88 v.